Neue Entwicklungen rund um das Champions-League-Debüt von Bayer Leverkusen!
Der deutsche Meister startet am Donnerstag (18.45 Uhr) mit einem Auswärtsspiel beim niederländischen Club Feyenoord Rotterdam in die neue Champions-League-Saison.
Aus Sicherheitsgründen wird es, wie bei Länderspielen üblich, eine Blocksperre für die 2.800 mitgereisten Fans geben. Diese soll nach Vereinsangaben „mindestens 30 Minuten“ dauern, beginnend bereits ab der 80. Minute. „Die Entscheidung über die Dauer liegt bei der niederländischen Polizei“, hieß es. Bayer04 mit.
Aber: Das bis zuletzt drohende Toilettenverbot wird es nun doch nicht geben!
Die „Kurvenhilfe Leverkusen“ schreibt in einer Stellungnahme: „Im Laufe des heutigen Vormittags erreichten uns die Informationen, dass der Verein Feyenoord Rotterdam zugesichert hat, die Zugänglichkeit der Sanitäranlagen und der Gastronomie während der gesamten Blocksperrung vollumfänglich zu gewährleisten.“
Bis Mittwochmittag hatte die Blocksperrung zur Folge, dass kein Fan die Gästeblöcke verlassen und somit das umliegende Gelände, in dem sich die Gastronomie befindet, betreten durfte. Damit wären auch Toiletten für mindestens 40 Minuten nicht zugänglich gewesen. Zunächst war die Rede davon, dass die Blocksperrung 90 Minuten dauern könnte.
Die „Kurvenhilfe Leverkusen“ schreibt zur erfreulichen Nachricht: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir nach unserer gestrigen Meldung hinsichtlich der Situation der Blocksperrung und der damit verbundenen Nutzung der sanitären Anlagen und der Getränkeversorgung einen Erfolg erzielen konnten.“
Um das Toilettenverbot abzuwenden, habe sich die Kurvenhilfe nun an Bayer 04 gewandt und schrieb am Dienstag: „Wir stehen bezüglich dieser Vorgehensweise bereits mit dem Verein in Kontakt, der uns versichert hat, sein Möglichstes zu tun und steht selbstverständlich auch mit Rotterdam in Kontakt.“
Die Kurvenhilfe wies auch darauf hin, dass die Maßnahmen gegen die Vorschriften der Champions League verletzt würden.
In der Tat heißt es in Kapitel VII (Eintrittskarten), Artikel 45 „Eintrittskarten für Gastmannschaften“, Unterabschnitt 45.01 unter anderem: „… Sie (die Heimvereine; Anm. d. Red.) müssen sicherstellen, dass alle geeigneten Dienste und Einrichtungen – wie etwa sanitäre Einrichtungen, Erfrischungsstände und Erste-Hilfe-Räume – angeboten und verfügbar sind, solange sich Zuschauer im Stadion aufhalten.“
Zudem hätten „diese Einschränkungen einen Verstoß gegen Grundrechte und insbesondere eine Verweigerung des Rechts auf Notdurft“ sowie „einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)“ dargestellt.