
Der Europäische Gerichtshof hatte im Juni eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen Ungarn wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht verhängt – gezahlt hat das Land diese bislang jedoch nicht. Der Betrag soll nun von den EU-Geldern abgezogen werden.
Weil Ungarn eine Strafe von 200 Millionen Euro nicht bezahlt hat, will die EU-Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen. Eine 15-tägige Frist für das Land sei heute abgelaufen, sagte ein Kommissionssprecher. Es werde deshalb ein sogenanntes Entschädigungsverfahren eingeleitet. „Wir werden die 200 Millionen Euro jetzt von kommenden Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abziehen.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Strafe im Juni wegen Verstößen Ungarns gegen das EU-Asylrecht verhängt. Das Gericht stellte einen außergewöhnlich schweren Verstoß der Regierung in Budapest gegen EU-Recht fest. In früheren Urteilen hatte es zudem wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für illegal erklärt.
Auch die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren eine Missachtung von EU-Standards und Grundwerten vor und hat deshalb bereits Milliardensubventionen für das Land eingefroren.
Tagessatz
Zudem muss Ungarn laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für jeden Tag der Verspätung eine tägliche Strafe von einer Million Euro zahlen. Die Strafe wurde Budapest bereits vor mehr als 90 Tagen auferlegt. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, die Kommission habe Ungarn zur Zahlung der Strafe aufgefordert. Die ungarischen Behörden haben nun 45 Tage Zeit, dies zu tun.
Nach dem EuGH-Urteil drohte Budapest damit, Flüchtlinge und Migranten nach Brüssel zu bringen. „Wenn Brüssel die Migranten will, dann muss es sie auch holen“, sagte Ungarns Kanzleramtsminister Gergely Gulyas, ein enger Vertrauter Orbans.
Ungarn: „Inakzeptabel und unwürdig“
Der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund begrüßte die Entscheidung der Kommission. „Die Kommission muss hart bleiben“, sagte er. EU-Gelder dürften Ungarn nur dann in vollem Umfang fließen, wenn EU-Recht durchgesetzt werde.
Gulyas wiederum bezeichnete die durch dieses Urteil geschaffene Situation als „inakzeptabel, unerträglich und unwürdig“. Ungarn hofft, die Situation durch Verhandlungen mit der EU-Kommission lösen zu können. Sein Land erwägt zudem, rechtliche Schritte einzuleiten, um die EU zu zwingen, sich an den Kosten zu beteiligen, die Ungarn beim Schutz seiner Grenzen vor irregulären Migranten entstehen.
Im Sommer 2015 errichtete Ungarn inmitten der Flüchtlingskrise Stacheldrahtzäune an seinen Grenzen zu Serbien und Kroatien. In der Folge gelangten nur noch wenige irreguläre Migranten über die Balkanroute ins Land.