Ein siebenjähriger Junge war auf einer Quad-Tour in Weimar erregte die Aufmerksamkeit der Polizei. Streifenpolizisten fiel das Kind auf einer öffentlichen Straße mit dem kleineren Quad, einem sogenannten Pocket-Quad, auf, wie die Polizei berichtete. Die Polizei untersagte dem Kind am Freitagabend die Weiterfahrt.

Gegen die Mutter des Jungen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Als Halterin des Fahrzeugs sei sie dafür verantwortlich, dass der Fahrer des Quads über die entsprechende Fahrerlaubnis verfüge, teilte die Polizei mit. Polizei auf Anfrage. Versicherungsschutz bestand für das Fahrzeug nicht. Pocket Quads haben grundsätzlich keine Straßenzulassung. Stattdessen dürfen die vierrädrigen Fahrzeuge auf abgesperrten Strecken, zum Beispiel im Motorsport, genutzt werden – und das teilweise sogar von Kindern.

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