
Versucht Amazon in den USA mit Scheinrabatten, Kunden zum Kauf eines selbst produzierten Fire TV zu bewegen? Das wirft ein Kläger aus Florida dem Onlinehändler vor. Er hat beim Western District Court in Washington eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich weitere Betroffene anschließen können.
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Der Vorwurf: Amazon setzt auf seinen Produktseiten systematisch Scheinrabatte ein, um potentielle Kunden in die Irre zu führen. Die auf Produktseiten angezeigten Rabatte sollen den Eindruck erwecken, Kunden könnten ein Schnäppchen machen, heißt es in der Klage. Tatsächlich sei aber der Grundlistenpreis, der als Vergleichswert angezeigt wird, überhöht. Der angezeigte Rabatt sei demnach falsch.
Listenpreis verfällt nach 90 Tagen
Laut einer Informationstafel von Amazon US, die in einem Screenshot in der Beschwerde zu sehen ist, müssen die zum Vergleich herangezogenen Listenpreise in den vergangenen 90 Tagen abgerufen worden sein. An diese Regel hält sich Amazon der Beschwerde zufolge allerdings nicht: Bei den meisten der untersuchten Amazon Fire TV-Fernseher wurde der Listenpreis letztmals im Jahr 2023 abgefragt. Seitdem waren die Fernseher über Monate hinweg günstiger. Laut Amazons eigenen Regeln darf der Listenpreis nun nicht mehr als Vergleichspreis angezeigt werden.
In Deutschland gibt Amazons Informationstafel keine Auskunft darüber, wann der Listenpreis zuletzt angezeigt wurde. „Der Listenpreis/UVP ist der vom Hersteller angegebene und vom Hersteller, einem Lieferanten oder Händler zur Verfügung gestellte empfohlene Verkaufspreis eines Produkts“, heißt es dort stattdessen. „Amazon zeigt einen Listenpreis/UVP nur dann an, wenn das Produkt auf Amazon.de von mindestens einem Händler zum Listenpreis/UVP oder darüber angeboten wurde.“
„Rabatte nicht real“
In den USA hingegen seien die Angaben eindeutiger – und Verstöße ließen sich leichter nachweisen. „Auf jedem Fire TV waren in Fettdruck ein prozentualer Rabatt, ein Listenpreis, ein Verkaufspreis und der Hinweis darauf zu sehen, dass der vermeintliche Rabatt nur als ‚zeitlich begrenztes Angebot‘ angeboten wurde“, schreibt der Kläger. „Da sich aber die prozentualen Rabatte und das vermeintliche ‚zeitlich begrenzte Angebot‘ auf Listenpreise bezogen, die nicht real waren, waren auch die Rabatte und zeitlich begrenzten Angebote nicht real.“
Der Kläger fordert Amazon auf, diese Praxis künftig zu unterlassen. Eine Jury werde auch über die Höhe des Schadensersatzes entscheiden, heißt es in der Klage. Amazon hatte sich bereits mehrfach mit ähnlichen Klagen auseinandersetzen müssen. 2021 hatte das Superior Court des Staates Kalifornien Amazon verboten, seine Kunden mit Listenpreisen zu täuschen. Diese Regeln habe Amazon jedoch ignoriert, schreibt der Kläger aus Florida. Zu der aktuellen Klage hat sich das Unternehmen bislang nicht geäußert.
(daher)