Potsdam. Der Staatsschutz der Polizeidirektion West ermittelt gegen Teilnehmer der AfD-Wahlparty am Sonntag in Potsdam-Marquardt wegen des Abspielens und Mitsingens eines fremdenfeindlichen Liedes. Die Polizeidirektion Potsdam bestätigte den Verdacht der Volksverhetzung. Derzeit laufen Ermittlungen gegen Unbekannt.
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In einem im Internet geteilten Video ist zu sehen, wie Besucher zur Melodie des Partyhits „Da gehts ab. Wir feiern die ganze Nacht“ der Gruppe „Die Atzen“ folgende Textzeile singen: „Hey, da gehts ab, wir schieben sie alle ab.“ Jemand hält ein Schild mit der Parole „Schiebt sie millionenfach ab“ hoch.
Keiner von der Parteiführung intervenierte
Unter den Anwesenden ist auch der Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck. Niemand scheint einzugreifen oder die Wiedergabe zu stoppen. Unter den Anwesenden sollen auch Mitglieder der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sein. Direktionssprecherin Stefanie Wagner-Leppin sagte zu dem Vorfall: „Der Polizei liegen Videoaufzeichnungen des Vorfalls vor. Diese werden derzeit ausgewertet.“
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Die Gruppe „Die Atzen“ kommentierte den Vorfall auf Instagram knapp: „Die einzigen, die unser Lied umschreiben dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob“, hieß es. Die Fans von Hertha BSC hätten das Lied in „Wir werden die Meisterschaft gewinnen“ abgeändert.
„Wir schieben sie alle ab“: Aggressive Rufe bei AfD-Wahlparty in Brandenburg
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Quelle: dpa
AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla kann an den fremdenfeindlichen Parolen der Partei nichts Verwerfliches erkennen: „Es geht hier um die Jugend, sie hat einen tollen Wahlkampf gemacht, sie hat auch das Recht, ausgelassen zu feiern“, sagt er.
Grünen-Abgeordneter Volker Beck reichte Beschwerde ein
Der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck erstattete Anzeige und kommentierte den Vorfall auf „X“ mit den Worten: „Migranten und Flüchtlinge sind Teil der Bevölkerung. Diese Forderung schürt Hass und ruft zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen (Millionen von Abschiebungen) auf. Ich habe die Verantwortlichen in der AfD nach Paragraf 130 StGB angezeigt.“
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Auch die Polizeidirektion Potsdam teilte mit, sie habe nach Bekanntwerden des Vorfalls offizielle Ermittlungen in dem Fall eingeleitet.
Als Volksverhetzung gilt laut Strafgesetzbuch ein Verhalten, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden dadurch zu stören, dass ein Teil der Bevölkerung – auf Grund ethnischer, religiöser oder sonstiger Gruppenzugehörigkeit – „beleidigt, böswillig verunglimpft oder verleumdet“ wird. Auch der Aufruf zu willkürlichen Maßnahmen gehört zum Straftatbestand.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nun prüfen, inwieweit die gesungenen Parolen diesen Vorwurf erfüllen.
Dieser Artikel erschien zuerst in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“