
Die AfD-Fraktion ist in ihrem Streit um ihr Ausschussvorsitzrecht im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwei Klagen der AfD gegen ihre Organe seien erfolglos geblieben, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
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Mit einer Klage protestiert die AfD dagegen, dass die anderen Bundestagsfraktionen sich bislang geweigert haben, ihre Kandidaten für die Vorsitzenden dreier Bundestagsausschüsse in der laufenden Legislaturperiode zu wählen (Az. 2BvE 10/21). Mit der zweiten geht sie gegen die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses im November 2019 vor (Az. 2 BvE 1/20).
Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode umbenannt und besetzt. Welche Fraktion welchen Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es zu keiner Einigung – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – wird eine Zugangsreihenfolge nach der Stärke der Fraktionen berechnet. Die AfD erlangte damit die Kontrolle über den Innen- und Gesundheitsausschuss sowie den Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit.
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Da es jedoch Widerstand aus den anderen Fraktionen gab, musste neu gewählt werden. In allen drei Ausschüssen erreichten die Kandidaten der AfD nicht die erforderliche Mehrheit. Derzeit leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die Ausschüsse. Die AfD argumentiert, ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf wirksame Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages seien verletzt worden.
RND/dpa