Die neue niederländische Regierung versucht, sich von den EU-Asylregeln zu lösen. „Wir müssen wieder die Kontrolle über unsere eigene Asylpolitik haben“, sagt der zuständige Minister. Alle EU-Staaten müssen einer Ausnahme zustimmen.
Die Niederlande haben bei der EU-Kommission einen Ausstieg aus den EU-Asylregeln beantragt. Das teilte Asylministerin Marjolein Faber am X mit. „Wir müssen wieder selbst über unsere Asylpolitik mitreden können.“
Dass die Niederlande damit Erfolg haben, ist unwahrscheinlich. Einer solchen Ausnahmeregelung – dem sogenannten Opt-out – müssen in der Regel alle 27 EU-Staaten zustimmen. Zudem haben sich die EU-Länder bereits auf die Asylreform geeinigt und müssen diese nun umsetzen. Die Niederlande hatten sich im Dezember 2023 mit der alten Regierung auf die Reform geeinigt.
Laut Faber will die neue Regierung dafür sorgen, dass der Zustrom von Asylbewerbern und illegalen Migranten „drastisch reduziert“ werde. Dies sei notwendig, „um unseren verfassungsmäßigen Pflichten wie der Bereitstellung von Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Bildung nachzukommen“.
Den radikalen Kurswechsel in der Asylpolitik hatte die neue Regierung bereits angekündigt. Nach ihrem Wahlsieg im November gehört der Vierparteienkoalition nun erstmals auch Geert Wilders‘ rechtsnationalistische Partei für die Freiheit (PVV) an.
Mit diesem Vorschlag wendet sich die niederländische Regierung von dem Grundsatz ab, dass EU-Regierungen die Entscheidungen ihrer Vorgänger akzeptieren. Es ist daher zu erwarten, dass die EU-Kommission und andere EU-Partner die Pläne der neuen niederländischen Regierung kritisch betrachten werden, denn nationale Abweichungen von gemeinsamen Entscheidungen könnten die Stabilität der EU gefährden.
Ausnahmen für EU-Mitgliedsstaaten sind selten
Die Koalition will zudem den Notstand ausrufen, um Teile des Asylgesetzes ohne Zustimmung des Parlaments außer Kraft zu setzen. Die Asylfrage spaltet die Koalition. Die gemäßigte Koalitionspartei NSC hat bereits angekündigt, ihre Zustimmung zum Notstandsgesetz zurückzuziehen, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Experten und Behörden weisen darauf hin, dass die Zahl neu ankommender Asylbewerber mit rund 40.000 pro Jahr relativ stabil sei. Allerdings gebe es aufgrund von Sparmaßnahmen und allgemeiner Wohnungsnot seit Jahren Probleme bei der Unterbringung.
Ausnahmen für EU-Mitgliedsstaaten sind selten. Irland hat eine Ausnahmeregelung für das Schengener Abkommen, weil es eine Grenze mit dem Vereinigten Königreich hat. Für das EU-Land Dänemark gibt es zwar Ausnahmeregelungen in den Bereichen Inneres und Justiz – diese wurden allerdings beim Beitritt zur EU ausgehandelt.
dpa/Reuters/säd