Kiel. Im Prozess um die Entführung einer Frau aus Rendsburg auf das ehemalige MFG-5-Gelände in Kiel hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten gefordert.
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Zudem ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass Danial A. nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung untergebracht werden müsse. Das erklärte eine Sprecherin des Kieler Landgerichts auf Nachfrage. Die Verteidigung plädierte allerdings für eine Gesamtfreiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren.
Privatklage: Keine konkrete Strafe gefordert
Die Schlussplädoyers fanden am Freitag hinter verschlossenen Türen statt. Weil es um schwere Sexualstraftaten gehe, hatte der Anwalt des Opfers zu Prozessbeginn beantragt, weder Presse noch Zuschauer zuzulassen, um das Privatleben seines Mandanten zu schützen. Einen konkreten Antrag zum Strafmaß stellte der Nebenkläger nach Angaben der Gerichtssprecherin nicht.
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Danial A. soll die Frau im September 2023 aus ihrer Wohnung entführt und zum ehemaligen Gelände des Marinefliegergeschwaders Kiel (MFG 5) in Kiel-Holtenau verschleppt haben. Ihm werden insgesamt elf Straftaten vorgeworfen, die er nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zwischen Januar 2022 und September 2023 begangen hat. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung. Neben der entführten Frau aus Rendsburg soll eine weitere Frau sein Opfer geworden sein.
Der Fall und die Frage, warum der Angeklagte trotz mehrfacher Angriffe auf die Frau aus Rendsburg vor der Entführung auf freiem Fuß geblieben war, hatten damals in Schleswig-Holstein eine breite Debatte über einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt ausgelöst.
Die Entführung nach Kiel und ihre Hintergründe
Laut Staatsanwaltschaft lernten sich Danial A. und die Frau aus Rendsburg Anfang 2023 in einem Club kennen und freundeten sich an. Doch der Mann wollte offenbar mehr als nur eine platonische Beziehung. Die Frau lehnte ab.
Der Angeklagte soll ihr Verhaltensregeln auferlegt haben, berichtete der Staatsanwalt zum Prozessauftakt. Dazu gehörte, dass sie keinen Alkohol trinken und nicht feiern gehen dürfe. Er habe nicht gewollt, dass die damals 29-Jährige andere Männer treffe oder eine Tanzschule in Hamburg besuche. Wenn die Frau seinen Anweisungen nicht Folge leiste, werde er sie zum Beispiel mit einem Gürtel schlagen.
Danial A. soll vor der Entführung mehrfach gegen die Gewaltschutzverordnung verstoßen haben
Bereits im April 2023 lauerte er ihr vor der Hamburger Tanzschule auf und schlug sie mit einem Cricketschläger bewusstlos. Die damals 29-Jährige musste mit einem Jochbein- und Oberkieferbruch sowie Prellungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Gegen Danial A. wurde daraufhin eine Gewaltschutzanordnung erlassen, der er jedoch nicht nachkam. Sie selbst berichtete in sozialen Medien immer wieder öffentlich von gewalttätigen Übergriffen.
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Der Angeklagte soll die Frau mehrfach verfolgt, bedroht und geschlagen haben. Bis er sie schließlich am 10. September 2023 mit einem Messer zwang, mit ihm in ein Taxi nach Kiel zu steigen. Dort versteckte er sie auf dem Gelände der MFG-5 und kettete sie an einen Heizofen im Gebäude 94, wo er sie vergewaltigt haben soll.
Erst zwei Tage später gelang es der entführten Frau, per Mobiltelefon einen Notruf abzusetzen, als ihr Peiniger das Gebäude verließ, um eine Essensbestellung abzuholen. Die Polizei konnte die Rendsburgerin am 12. September gegen 20.20 Uhr befreien und Danial A. festnehmen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Frau zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Blutergüsse am ganzen Körper.
Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, den 27. September, verkündet.
CN