Im Kampf gegen Gewalt gegen Kinder ist der Kinderschutzbeauftragte der BundesregierungKerstin Claus, zu einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. „Bei Fällen sexuellen Missbrauchs kann ein schneller Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien“, sagte Claus der Deutschen Presse-Agentur.
Wenn Internet- und Mobilfunkanbieter gesetzlich dazu verpflichtet würden, IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum, etwa 14 Tage, zu speichern, könne dies „ein wichtiger Beitrag zum Jugendschutz“ sein, betonte sie. Bislang gebe es keine solche Verpflichtung zur einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten.
Damit unterstützt Claus die Position des grünen nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach, der Anfang der Woche im Gespräch mit dem „Spiegel“ eine entsprechende Initiative im Bundesrat angekündigt hatte. „Wenn unsere Behörden feststellen, dass Verdächtige über das Internet eine schwere Straftat planen, sollen sie mit Zustimmung des zuständigen Gerichts beim Provider in Erfahrung bringen, wer die Menschen hinter den IP-Adressen sind“, sagte Limbach. Ziel sei es konkret, IP-Adressen zu sichern und „nicht etwa Inhalte, Standorte oder Bewegungsprofile.“
„Keine Massenspeicherung von Daten“
Er hoffe, dass die Bundesregierung den Vorschlag unterstütze und der Bundestag das Telekommunikationsgesetz entsprechend ändere. Auch seine Partei habe ihre ablehnende Haltung in dieser Frage geändert. Es handele sich nicht um eine „massive Vorratsdatenspeicherung“, sondern um einen „minimalinvasiven Eingriff“, betonte Limbach.
Claus erläuterte, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten Kriminellen das Handwerk legen könne: Gefährdete Kinder könnten aus „akuten Missbrauchssituationen“ befreit werden. Gerade wenn Ermittlungsbehörden Hinweise auf neues, bislang unbekanntes Material hätten, ließen sich über IP-Adressen die verwendeten Computer identifizieren. IP-Adressen seien oft „der einzige Schlüssel, um Kindern schnell und umfassend helfen zu können“.
Auch das Bundeskriminalamt (BKA) befürwortet dies. In einem Papier aus dem vergangenen Jahr erklärt das BKA, dass eine 14-tägige Speicherung von IP-Adressen die Erfolgsquote bei der Identifizierung von Tätern deutlich erhöhen könne. Bei einem entsprechenden Test im Jahr 2022 sei die Identifizierungsquote von 41 Prozent auf 80 Prozent gestiegen. Bisher lehnt das Bundesjustizministerium eine einheitliche anlasslose Speicherung solcher Daten ab. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) würde dies hingegen unterstützen. Zuletzt gab es im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Terroranschlag in Solingen auch Forderungen nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
© dpa-infocom, dpa:240918-930-235516/1