Neuer Vorstoß in der Migrationsdebatte: Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (64, CDU) will das Asylrecht in seiner bisherigen Form abschaffen. „Das individuelle Asylrecht ist im Grundgesetz nicht mehr notwendig, weil wir verfolgten Menschen bereits nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz gewähren.“
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) sagte dem Handelsblatt: „Deshalb bin ich dafür, die Genfer Flüchtlingskonvention als institutionelle Garantie im Grundgesetz zu verankern“, so Stübgen weiter.
Heißt: Ginge es nach dem Innenminister, würde Deutschland zwar auch weiterhin Flüchtlinge aufnehmen. Aber nicht mehr nur jene, die in unser Land kommen und Asyl beantragen.
Minister will gezielt bestimmte Flüchtlinge aufnehmen
Stattdessen solle Deutschland gezielt Flüchtlingskontingente aufnehmen. Das sei auch ohne Asylrecht möglich, so der Innenpolitiker.
Stübgen: „Dann entscheiden wir, wer in unser Land kommt. Und wir können bestimmen, in welchem Umfang wir Migranten aufnehmen und integrieren können.“
Auch aus der Union gab es bereits ähnliche Vorschläge. Stübgen schätzt die Chancen einer Verfassungsänderung allerdings offenbar nicht als hoch ein: „Deswegen konzentrieren wir uns jetzt auf das Machbare.“ Den Vorschlag macht Stübgen wenige Tage vor der Landtagswahl in seinem Bundesland, die auch von einem möglichen Sieg der AfD geprägt ist.
„Die Belastungen sind nicht mehr zu tragen“
Der Minister forderte, den nationalen Notstand auszurufen, damit Migranten an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Er sei überzeugt, dass dies rechtlich möglich sei, auch wenn die Zahl der Neuankömmlinge derzeit zurückgehe, sagte er der Zeitung. „Die Belastung ist nicht mehr zu tragen.“
Damit die Ablehnungen Erfolg haben, müssten Verhandlungen mit den Nachbarländern geführt werden.
Hintergrund: Bisher war es Praxis, dass Asylsuchende an der Grenze daraufhin überprüft wurden, ob sie bereits in einem anderen EU-Land einen entsprechenden Antrag gestellt hatten oder hätten stellen können. Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren konnten sie dann mit Zustimmung dieses Landes dorthin zurückgeführt werden. Diese notwendige Zustimmung wird jedoch oft nicht erteilt und die Asylsuchenden verbleiben in Deutschland.