Mehr Freiwillige als bisher können künftig von der Freiwilligenkarte Mecklenburg-Vorpommern mit Vergünstigungen bei zahlreichen Anbietern profitieren. Die Voraussetzungen für den Erhalt wurden gelockert.
Künftig seien statt 250 nur noch 200 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Jahr nötig, um die Karte zu bekommen, teilte das zuständige Sozialministerium mit. Für junge Menschen bis 27 Jahre und für über 70-Jährige sollen 120 Stunden genügen.
Freiwilligenausweis nach Freiwilligendienst
Zudem soll künftig auch das Engagement außerhalb von Vereinen und Organisationen berücksichtigt werden, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) erläuterte. Das ehrenamtliche Engagement verändert sich, das zeigen die Ergebnisse aus dem Ehrenamtsmonitor des Landes und aus der Evaluation des Ehrenamtsausweises drei Jahre nach seiner Einführung im August 2020.
„Wir wollen deshalb neue Formen des Engagements, die nicht an Vereine oder Organisationen gebunden sind, stärker anerkennen und wertschätzen“, so die Ministerin. Dazu gehöre etwa das Engagement in Bürgerinitiativen oder kirchlichen Einrichtungen, Lernpatenschaften, Elternbeiräten oder als Wunschgroßeltern. Künftig soll es zudem möglich sein, am Ende eines Freiwilligendienstes einen Freiwilligenausweis zu beantragen.
Ab Oktober gelten neue Kriterien
Nach Angaben des Sozialministeriums gelten die neuen Kriterien ab Oktober. Seit Einführung der Ehrenamtskarte im August 2020 seien rund 10.000 Stück an Ehrenamtliche ausgegeben worden, so Drese. Sie ist drei Jahre gültig. Mehr als 300 Unternehmen und Institutionen gewähren bei Vorlage der Karte Vergünstigungen. Die Karte kann online beantragt werden: https://www.ehrenamtskarte-mv.de/karte-beantragen
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