Ab Oktober Flüchtlinge aus der Ukraine können ihr mitgebrachtes Auto in Deutschland anmelden. Die neue Regelung gilt für Autos, die sich seit mehr als einem Jahr im Land befinden.

Das Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer haben hierfür ein neues Verfahren entwickelt. Demnach müssen Fahrzeughalter den Behörden unter anderem einen Personalausweis mit ihrem Namen in lateinischen Buchstaben, den ukrainischen Zulassungsschein und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Kennzeichen müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Bisher mussten Ukrainer bei der Zulassungsbehörde ihres deutschen Wohnortes eine Ausnahmegenehmigung für ihr Auto beantragen. Erforderlich waren lediglich eine Haftpflichtversicherung und ein Nachweis über die Verkehrssicherheit.

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