Arbeitsrecht: Was geht es meinen Chef an, was ich in meiner Freizeit mache?

Arbeitsrecht: Was geht es meinen Chef an, was ich in meiner Freizeit mache?

In Firmenkleidung zu einer Demonstration zu gehen oder auf LinkedIn einen Streit anzuzetteln, könne für Arbeitnehmer Konsequenzen haben, sagt Arbeitsrechtler Peter Meyer.

ZEIT ONLINE: Nach der Arbeit trifft man sich mit Freunden, betreibt Sport oder engagiert sich ehrenamtlich. Da haben die Vorgesetzten doch nichts zu sagen, oder?

Peter Meyer: Was Sie tun können in Ihrem Freizeit tut, geht nur Sie etwas an und niemanden sonst – und damit auch nicht Ihren Arbeitgeber. Wie bei den meisten Pauschalaussagen gibt es natürlich auch hier Ausnahmen. Arbeitnehmer haben eine Treue- und Fürsorgepflicht. Das heißt, sie müssen auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.

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