In Firmenkleidung zu einer Demonstration zu gehen oder auf LinkedIn einen Streit anzuzetteln, könne für Arbeitnehmer Konsequenzen haben, sagt Arbeitsrechtler Peter Meyer.
ZEIT ONLINE: Nach der Arbeit trifft man sich mit Freunden, betreibt Sport oder engagiert sich ehrenamtlich. Da haben die Vorgesetzten doch nichts zu sagen, oder?
Peter Meyer: Was Sie tun können in Ihrem Freizeit tut, geht nur Sie etwas an und niemanden sonst – und damit auch nicht Ihren Arbeitgeber. Wie bei den meisten Pauschalaussagen gibt es natürlich auch hier Ausnahmen. Arbeitnehmer haben eine Treue- und Fürsorgepflicht. Das heißt, sie müssen auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.