Nur die Hälfte aller angezeigten Sexualverbrechen landet vor Gericht, und viele Opfer wenden sich nicht einmal an die PolizeiVielleicht aus Scham oder Angst vor dem, was danach passieren könnte. Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und Ex-Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte Aussagen und Verhalten Betroffener – und wie kann man sie vor erneuten Traumatisierungen schützen?
„Betroffene müssen wissen, dass eine Anzeige Risiken und Nebenwirkungen hat“, sagt Wild-Lüffe. Eine gute Vorbereitung sei wichtig, sagt Böök, denn: „Als Privatperson möchte ich das Beste für das Opfer, als Staatsanwalt muss ich die Schuld des Angeklagten feststellen.“ Und dafür brauche es Beweise, ausführliche Aussagen und die Unterstützung aller Beteiligten. Im Gespräch mit den Sexpodcast-Moderatoren Melanie Büttner und Sven Stockrahm erklären sie, was es für ein Strafverfahren braucht und wann es Betroffenen zu viel werden kann.
Die Folge ist oben auf dieser Seite zu hören.
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- Ingrid Wild-Lüffe ist Psychologische Psychotherapeutin. Sie arbeitet seit über 40 Jahren mit Opfern schwerer Gewalt und ist Mitgründerin des Vereins Trauma Hilfe Zentrum München.
- Kirsten Böök ist ehemalige Staatsanwältin. Aktuell ist sie im Niedersächsischen Justizministerium für die Organisation und Umsetzung des Opferschutzes in Niedersachsen zuständig.
- Die dritte überarbeitete Auflage des Lehrbuchs erscheint im Oktober 2024 Trauma und Gerechtigkeit – Rechtliche Grundlagen für Psychotherapeuten – Psychotherapeutische Grundlagen für Juristen von Kirsten Böök und Ulrich Sachsse
- Im Podcast erwähnt Kirsten Böök Daten zu den Motiven von Opfern von Sexualstraftaten, die diese nicht anzeigen. Dabei handelt es sich um eine Sonderanalyse des Niedersächsischen Landeskriminalamts, die nicht veröffentlicht wurde. Die erwähnte Dunkelzifferstudie kann über das LKA abgerufen werden.
- Die Zahlen zu den Verfahrenseinstellungen und den Anzeigenzahlen stammen aus den Daten des Statistischen Bundesamtes.
- In Deutschland gingen bei den Polizeidienststellen insgesamt 12.186 Anzeigen (PDF) ein, in denen Menschen – überwiegend Frauen – angaben, vergewaltigt oder unter Drohungen sowie tatsächlicher psychischer und physischer Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen oder genötigt worden zu sein.
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