Nach europäischem Recht ist es zulässig, Ausländer an deutschen Grenzen zurückzuweisen, wenn sie keine Einreiseerlaubnis haben. Allerdings betrifft dies nur einen kleinen Teil derjenigen, die „irregulär“ einreisen wollen. Jeder, der einen Asylantrag stellen möchte, darf einreisen – es sei denn, jemand wurde in einem früheren Verfahren abgelehnt und erhielt ein Wiedereinreiseverbot. Allerdings muss auch dies gründlich geprüft werden.
Die Bundespolizei hat in diesem Jahr bereits mehr als 28.000 Menschen zurückgeschickt, was wahrscheinlich einen anhaltenden Gesetzesverstoß darstellt. Diese Praxis könnte gegen die Dublin-Richtlinie, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten und könnte in einem ersten Schritt eine Stellungnahme von Berlin einholen. Auch der Vorwurf, dass die Bundespolizei Asylbewerber mit einem Fragebogen austrickst, der keine Möglichkeit bietet, einen Asylantrag zu stellen, muss untersucht werden.
Es bleibt fraglich, ob Brüssel unter der wiedergewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereit ist, die Gesetzesverstöße zu ahnden. Es ist zu befürchten, dass die Verstöße unter dem neuen EU-Kommissar für Inneres und Migration, dem Österreicher Magnus Brunner, als Lippenbekenntnis kritisiert, ansonsten aber toleriert werden. In diesem Jahr sind Parlament, Rat und Kommission bei der Bekämpfung der Migration noch weiter nach rechts gerückt.
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