Winterreifen: Das ist ab Oktober verboten – 60 Euro Bußgeld

Winterreifen: Das ist ab Oktober verboten – 60 Euro Bußgeld

Wer ab dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Verhältnissen mit Autoreifen ohne „Alpine“-Symbol unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Winterreifen werden mit Einführung der neuen Verordnung verpflichtend.

Winterreifen: Was bedeutet das Alpine-Symbol?

Das Alpine-Symbol (auch „Three Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF) genannt) weist auf besondere Wintereigenschaften hin. Es bedeutet, dass der Winterreifen in Tests nachgewiesenermaßen unter entsprechenden Bedingungen, insbesondere bei Schnee und Eis, ein gewisses Mindestmaß an Traktion bietet.

Dieses Symbol ist seit 2018 für Winterreifen in der EU vorgeschrieben und ersetzt das bisherige M+S-Symbol, das keine standardisierten Anforderungen erfüllen musste. Diese Bezeichnung steht für „Mud and Snow“ und findet sich auf Reifen, die vor allem für den Einsatz in schlammigem oder verschneitem Gelände konzipiert sind.

Da M+S-Reifen nicht automatisch mit Winterreifen gleichzusetzen sind, galt in manchen Ländern und Regionen schon vor der Neuregelung die Pflicht, Fahrzeuge im Winter mit speziellen Winterreifen mit dem Alpine-Symbol auszurüsten. Laut ADAC gilt das ab Oktober auch in Deutschland.

AberHinweis: Wenn Sie Reifen mit beiden Bezeichnungen verwenden, können Sie weiterhin M+S-Reifen verwenden. Achten Sie bei Winterreifen jedoch darauf, diesen Fehler nicht zu begehen.

Diese Strafe wird verhängt, wenn Sie die falschen Reifen verwenden

Laut Bußgeldkatalog gibt es für die falsche Bereifung bei bestimmten Witterungsbedingungen feste Sätze. 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn Sie im Winter mit nicht zugelassenen Winterreifen fahren. Wer den Verkehr behindert oder gefährdet, zahlt zwischen 80 und 100 Euro. Bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, dass in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht besteht, die im Paragrafen 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Darin sind unter anderem folgende Regeln enthalten:

  1. Zeitraum: Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland nicht für einen festgelegten Zeitraum, sondern situationsbedingt. Sie tritt in Kraft, wenn die Straßen winterliche Verhältnisse aufweisen, also bei Schnee, Matsch oder Eis.
  2. Mindestprofiltiefe: Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Es wird jedoch empfohlen, Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern zu verwenden, um eine bessere Traktion zu gewährleisten.
  3. Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten in Deutschland als Winterreifen und können bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
  4. Versicherungsschutz: Wird ein Unfall durch ungeeignete Reifen verursacht, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Deshalb ist es wichtig, den vorgeschriebenen Reifenstandard einzuhalten.

Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog, Gesetze im Internet

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