Unglaublich! Dieses Abschiebungsurteil zeigt, was in der deutschen Politik falsch läuft

Unglaublich! Dieses Abschiebungsurteil zeigt, was in der deutschen Politik falsch läuft

Kuschelerziehung im Kampf gegen Terroristen?

Der IS-Unterstützer Omar A. aus Libyen (28) soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant und vorbereitet haben. Er wurde in seiner Unterkunft in Bernau (Brandenburg) festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Jetzt passiert es nicht Deportation zum politischen Skandal. Der Asylantrag des Libyers wurde im September 2023, also vor mehr als einem Jahr, abgelehnt. Seitdem ist er ausreisepflichtig, wurde aber – wie Zehntausende andere auch – nicht abgeschoben.

Die Gründe sind ebenso erwartungsgemäß wie ernüchternd: Abschiebungen nach Libyen sind nicht möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Es gab keinen Versuch, ihn abzuschieben.

Das unglaubliche Abschiebungsurteil

Doch ein Satz des zuständigen brandenburgischen Innenministeriums zeigt nun, wie lax die Abschiebepraxis in Deutschland tatsächlich ist. Auch bei hochgefährlichen Islamisten.

▶︎ Auf BILD-Anfrage erklärt die Behörde: „Es war nicht bekannt, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Gefährder oder Straftäter handelte, andernfalls wäre der Fall vorrangig von der Zentralen Ausländerbehörde bearbeitet worden.“ Die Person wäre dann intensiv bezüglich der freiwilligen Ausreise beraten worden.“

Das bedeutet, dass selbst ein islamistischer Gefährder, der abgeschoben werden müsste, einfach gefragt worden wäre, ob er das Land freiwillig verlassen möchte.

Als Gefährder stuft die Bundesregierung Personen ein, die „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen könnten. Insgesamt werden lediglich 475 Islamisten als Gefährder eingestuft.

„Dieser Fall zeigt das Versagen des deutschen Asylsystems“

Der Fall sorgt in der CDU für Unglauben. Thorsten Frei (51), Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sagt zu BILD: „In diesem Fall lässt sich das Versagen des deutschen Asylsystems wie unter einem Brennglas beobachten.“

Obwohl kein Abschiebeverbot besteht, wurde Omar A. nicht nach Libyen abgeschoben. „Dieses offensichtliche Versagen des Staates lässt viele Bürger an den eigenen Autoritäten zweifeln“, sagte Frei. Er fordert: „Im Falle einer Verurteilung muss der Tatverdächtige schnellstmöglich noch in Untersuchungshaft aus Deutschland abgeschoben werden.“

Der libysche Terrorverdächtige Omar A. (28) wurde in Bernau von Elitepolizisten festgenommen

Der libysche Terrorverdächtige Omar A. (28) wurde in Bernau von Elitepolizisten festgenommen

Foto: Sven Moschitz

„Abgelehnte Asylbewerber werden ermutigt, das Land freiwillig zu verlassen!“ empört sich Gitta Connemann (60), stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Bundestagsfraktion. „Die missverstandene Überlegung muss ein Ende haben.“ Sie fordert einen klaren Grundsatz für Ausreisepflichtige: „Entweder sie verlassen das Land so schnell wie möglich, oder sie werden abgeschoben.“

Innenexperte Stefan Heck (42, CDU) stellt klar: „Der Rechtsstaat darf sich nicht täuschen lassen.“ Das zeigt, dass die weithin angekündigte Abschiebeoffensive der Kanzlerin offenbar nur heiße Luft war.“

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