Reformentwurf sieht Abschaffung von Radio- und Spartensendern vor

Reformentwurf sieht Abschaffung von Radio- und Spartensendern vor

Die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nimmt allmählich Gestalt an. Mehreren Medienberichten zufolge mit Verweis auf die Rundfunkkommissionen der Länder soll den Ministerpräsidenten der Länder in der kommenden Woche ein vorläufiger Entwurf vorgelegt werden. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offenbar aus, um mögliche Auswirkungen der Reform abzuwarten, die Mitte 2025 in Kraft treten könnte.


Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Heike Raab, die als rheinland-pfälzische Staatssekretärin Vorsitzende der Rundfunkkommission ist, der nun finale Entwurf des Reformstaatsvertrags sehe „erhebliche“ quantitative Einschnitte vor. Tatsächlich sollen 20 Hörfunkprogramme wegfallen oder mit anderen zusammengelegt werden – übrig blieben dann immer noch 53 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme.

Bezüglich der derzeit zehn TV-Spartenkanäle sehen die Pläne eine Kürzung von vier oder gar fünf vor. Konkrete Vorgaben, welche Hörfunk- und Spartenkanäle wegfallen sollen, will die Politik zwar nicht machen, die „SZ“ berichtet aber von einem sogenannten Korbmodell, wonach ARD und ZDF in den Bereichen Kultur, Information sowie Kinder- und Jugendkanäle Kürzungen vornehmen sollen. Im Gegenzug erhoffen sich die Länder offenbar eine Stärkung der Hauptprogramme.


Während auch eine Deckelung der Kosten für Sportrechte und der Gehälter der Rundfunkverantwortlichen zur Diskussion stehen soll, ist die Idee einer neuen Führung der ARD, wie sie der Zukunftsrat vorgeschlagen hatte, vom Tisch. Durch die Reformschritte werde es möglich, „eine größtmögliche Beitragsstabilität“ zu erreichen, heißt es. Der Reformentwurf soll Ende kommender Woche nach einer Sitzung der Ministerpräsidenten der Länder veröffentlicht werden.

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