Der Beschluss geht auf den Fall einer Frau zurück, die auf Aufnahmen einer polizeilichen Observation aus dem Jahr 2015 zu sehen war. Sie selbst war nicht die eigentliche Ziel-, sondern lediglich Kontaktperson. Die Maßnahmen richteten sich gegen einen Mann, der als »Gefährder« im Bereich politisch motivierter Kriminalität – rechts – eingestuft war. Er wurde überwacht, nachdem er eine Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Totschlags, verbüßt hatte. Die Frau hatte den Mann nach seiner Haftentlassung mit weiteren Personen von der Haftanstalt abgeholt; anschließend fuhr die gesamte Personengruppe in einem Pkw gemeinsam zur Wohnung der Frau. In der Folge übernachtete der Mann auch regelmäßig in dieser Wohnung und verbrachte auch persönliche Gegenstände dorthin.
Nordrhein-Westfalen: Polizeigesetz laut Bundesverfassungsgericht teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
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By Amelia
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