Gericht entscheidet Streit um Mops „Edda“ – Westfalen-Lippe – Nachrichten

Gericht entscheidet Streit um Mops „Edda“ – Westfalen-Lippe – Nachrichten

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte damit ein früheres Urteil des Landgerichts Münster. Der Kläger aus Wülfrath hat lediglich einen geringen Anspruch von knapp über 200 Euro auf die Erstattung der durch ein Augenleiden verursachten Tierarztkosten. Eigentlich wollte sie 19.000 Euro erstattet bekommen. Für Tierarztrechnungen, die sie bereits bezahlt hatte und die noch kommen.

Mops „Edda“ wurde 2018 beschlagnahmt

Die Stadt Ahlen beschlagnahmte den Mops namens Edda im Jahr 2018. Ein Stadtmitarbeiter verkaufte ihn daraufhin über eBay-Kleinanzeigen und listete ihn als „vollkommen gesund“ erklärte. Das Tier, das jetzt Wilma hieß, litt an mehreren Krankheiten, sagt der Käufer aus Wülfrath bei Wuppertal.

Die Frau klagte vor dem Landgericht Münster gegen die Stadt Ahlen und verlangte Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Das Landgericht sprach der Frau lediglich 236 Euro für Impfkosten und die Behandlung eingewachsener Wimpern zu.

Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Hamm

Der Hundebesitzer legte Berufung ein. Nach Angaben ihres Anwalts forderte sie von der Stadt Ahlen 19.000 Euro für künftige Behandlungskosten. Sie wollte auch, dass der Angestellte, der ihr den Hund verkauft hatte, ebenfalls verurteilt wird.

Neben den Kosten für den Hund muss der Kläger nun auch die Verfahrenskosten von deutlich mehr als 10.000 Euro tragen.

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht Hamm
  • Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, Karst
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