Der Fall ist äußerst heikel: Ein Düsseldorfer Polizeikommissar meldete sich am 7. Mai 2025 beim Standesamt als Frau. Der Beamte heißt nicht mehr Peter, sondern Mara Kleine (Name geändert). Seit Jahresbeginn ermöglicht der Gesetzgeber eine einfache Geschlechtsumwandlung im Namensregister. Und Mara Kleine, Mitte 30, nutzt die Gelegenheit, sich neu zu orientieren.
Allerdings brachte diese Entscheidung berufliche Nachteile mit sich. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat die Düsseldorfer Polizeipräsidentin Miriam Brauns den Polizeikommissar wegen versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Darüber hinaus wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das jedoch ausgesetzt wird, bis die Staatsanwaltschaft über den Fall entschieden hat.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt
Die Vorgesetzten in Düsseldorf vermuten, dass Mara Kleine sich mit der zivilen Geschlechtsumwandlung einen Vorteil für ihre Karriere verschaffen wollte. Offenbar hatte der Beamte Kollegen gegenüber ähnliche Bemerkungen gemacht. Am 12. Mai erfuhren wir laut einer Mitteilung der Polizei von einem möglichen Fehlverhalten des Polizeikommissars. Am nächsten Tag landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt.
Der Hintergrund der Affäre ist denkbar einfach: Eine Förderrichtlinie sieht vor, dass bei gleicher Qualifikation eines Beamten und einer Beamtin Frauen bevorzugt werden sollen. Durch den geänderten Geschlechtseintrag verbesserte sich Mara Kleine im Aufstiegsranking um 43 Plätze. Damit hätte sie Ende Mai 2025 den Karrieresprung von A9 auf A10 geschafft. Was die Gehaltshöhe angeht, beginnt das Monatsgehalt bei gut 3.500 Euro.
Die Personalabteilung teilte Polizeikommissarin Kleine mit Schreiben vom 6. November mit, dass gegen sie ein Beförderungsverbot liege. Begründung: „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung (SBGG) die Möglichkeit zur Geschlechtsumwandlung im Personenstandseintrag nur genutzt haben, um von der Frauenförderung zu profitieren und dadurch schneller befördert zu werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums Düsseldorf. Im Bürokratiejargon ist von einem Aufstiegshindernis die Rede. Bis diese Bedenken ausgeräumt sind, wird der Beamte Kleine nicht zum Oberkommissar befördert.
Beamter klagt gegen die Anordnung
Gegen die Anordnung ihres Arbeitgebers hat die Beamtin nun Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Der Verwaltungsrechtler Christoph Arnold vertritt Ihre rechtlichen Interessen. Der Anwalt wirft dem Düsseldorfer Polizeipräsidenten eine antiqueere Haltung vor. Mara Kleine sei „in einem männlichen Körper geboren und identifiziert sich seit Jahren als Frau, weshalb sie beim Standesamt ihren Personenstand auf weiblich ändern ließ“, begründete Arnold gegenüber dieser Zeitung den Schritt seiner Mandantin. Dies geschah erst nach sorgfältiger Überlegung. Nachdem sie zum weiblichen Geschlecht wechselte, informierte sein Mandant das Polizeipräsidium Düsseldorf entsprechend.
Außerdem vereinbarte sie einen Termin mit der Gleichstellungsbeauftragten zur Beratung. „Dass jetzt Unmut vom Polizeipräsidenten kommt, ist besonders enttäuschend“, beklagte der Bonner Anwalt. Der Aufstiegsstopp war einfach Unsinn; die Aussagen, die ihr nun vorgeworfen wurden, seien auf Nachfrage von Kollegen im Scherz erfolgt. „Es war ein Gag.“ Doch dann wurde es ernst. Arnolds Fazit: „Mit der Gesetzesnovelle hat der Bundestag den Einstellungstest in diesem Zusammenhang abgeschafft, das Polizeipräsidium Düsseldorf versucht ihn durch die Hintertür wieder einzuführen – mit einer kruden Betrugsanzeige.“
Die Polizei weist die Vorwürfe zurück
Die Polizeibehörde Düsseldorf wies die Vorwürfe auf Anfrage zurück. In der Vergangenheit habe es mehrere Fälle gegeben, in denen der Geschlechtseintrag geändert worden sei, heißt es in einer Mitteilung. „Nur in einem besonderen Fall schien das Verhalten der betreffenden Person aus behördlicher Sicht kritisch zu sein. Der ehemalige männliche Kollege hatte an verschiedenen Stellen in seinem Kollegenkreis mehrfach aktiv, explizit und plakativ zum Ausdruck gebracht, dass er lediglich seinen Geschlechtseintrag ändern lassen wolle, um von der offiziellen Förderung von Frauen im Beurteilungs- und Beförderungssystem zu profitieren. Nach einer Beförderung würde er dies wieder ändern und rückgängig machen, um zeitnah als Mann heiraten zu können“, sagte ein Pressesprecher. Die Behörde wertete dies „als nachhaltige, nicht zu rechtfertigende Störung des Betriebsfriedens und ergriff die üblichen Maßnahmen, wenn Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares oder dienstpflichtwidriges Verhalten vorlagen.“
Als Maßstab für ihr Handeln orientiert sich die Polizeiführung an den geltenden gesetzlichen Regelungen. „Das bedeutet, dass behördliche Entscheidungen und Maßnahmen unabhängig von religiösen oder politischen Ansichten, Herkunft, Geschlecht oder Geschlechtsidentität getroffen werden. Frau Brauns weist als Behördenleiterin in einer rheinischen Großstadt jede vermeintliche Anti-Queer-Stimmung als absurd zurück.“
