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Bundesverfassungsgericht erklärt EncroChat-Datennutzung für zulässig

Elke by Elke
Dezember 3, 2024
in Lokalnachrichten
Bundesverfassungsgericht erklärt EncroChat-Datennutzung für zulässig

Stand: 03.12.2024 13:49 Uhr

Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor zwei Jahren entschieden: EncroChat-Daten dürfen in deutschen Strafverfahren verwendet werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht auch eine Verfassungsbeschwerde dagegen abgewiesen.

Max Bauer

Das Unternehmen EncroChat hatte Mobiltelefone inklusive Software angeboten, die abhörsicher sein sollten. EncroChat-Handys werden von Kriminellen in mehr als 120 Ländern für Drogen- und Waffengeschäfte sowie für Mordaufträge genutzt.

Im Jahr 2020 gelang französischen und niederländischen Ermittlern ein sensationeller Erfolg: Sie knackten das Kommunikationssystem von EncroChat. Die Kommunikation von Kriminellen könnte nun sozusagen live überwacht werden. 32.000 Nutzer in 122 Ländern sollen von der Überwachung betroffen gewesen sein – auch in Deutschland. Über Europol erhielten deutsche Ermittler viele Datensätze. Bisher wurden hierzulande über 2.000 Ermittlungen anhand der Daten eingeleitet.

Verfassungsgericht bestätigt BGH-Entscheidung

Strafverteidiger stellten die Frage, ob die Daten aus Frankreich in deutschen Strafverfahren verwendet werden könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Datennutzung bereits im Jahr 2022 für zulässig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Entscheidung des BGH bestätigt und die Klage einer verurteilten Person abgewiesen. Auch im Strafverfahren gegen ihn wurden EncroChat-Daten als Beweismittel verwendet.

Der Verurteilte habe nicht hinreichend dargelegt, warum seine Grundrechte verletzt worden seien, sagte Karlsruhe. Im konkreten Fall wurden keine Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, da sehr private Daten in seinem Strafverfahren überhaupt keine Rolle spielten.

Auch der Europäische Gerichtshof hat Leitlinien erlassen

Die Richter des Verfassungsgerichtshofs sagen: Der Bundesgerichtshof hat das Strafurteil hinreichend überprüft und keine Fehler gemacht. Die EncroChat-Daten hätten auf Grundlage deutschen Rechts genutzt werden können. Die deutschen Gesetze zur Online-Suche wurden ordnungsgemäß angewendet.

In diesem Frühjahr hat sich auch der Europäische Gerichtshof mit den EncroChat-Daten befasst und einige Richtlinien erlassen: Ein europäischer Staat, der Bürger eines anderen Staates überwacht, muss ihn informieren. Und der Angeklagte muss jederzeit die Möglichkeit haben, sich zu den Beweisen zu äußern.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können laut EuGH EncroChat-Daten in Strafverfahren verwendet werden. Mit der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe steht dem aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege.

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