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„Zurück nach Hause zu Mama“: Audioaufnahmen der Entführung im Blockprozess abgespielt

„Zurück nach Hause zu Mama“Audioaufnahmen von Kidnapping in Block Trial abgespielt

Christina-Block-r-deutsche-Gastronomin-und-Unternehmerin-steht-neben-Anwalt-Ingo-Bott-l-Verteidiger-von-Block-zu-Beginn-des-Prozesses-wegen-Verdachts-Kindesentführung-im-Sitzungssaal-im-Amtsgericht-Hamburg-in-einem-Nacht-und-Nebel-Fall Am Silvesterabend 2023 wurden zwei Kinder des Gastronomie-Unternehmers Block wegen der mutmaßlichen Entführung von Dänemark nach Deutschland verschleppt. Der Prozess gegen Block findet vor dem Landgericht Hamburg statt
In einer Nacht- und Nebelaktion wurden in der Silvesternacht 2023/24 zwei Kinder des Gastronomieunternehmers Block (r.) aus Dänemark nach Deutschland gebracht. (Foto: picture Alliance/dpa/Pool dpa)

Schnelle Schritte und schweres Atmen: Das Gericht spielt Audioaufnahmen im Prozess rund um die Entführung der Block-Kinder ab. Das lässt die Prozessbeteiligten nicht gleichgültig.

Im Prozess um die Entführung zweier Block-Kinder hat das Hamburger Landgericht Aufnahmen eines Alarmknopfes abgespielt. Christina Blocks Sohn trug dies während der Entführung und hatte es aktiviert. Die neun Audiodateien mit einer Gesamtlänge von etwas mehr als einer halben Stunde enthielten die Geräusche hastiger Schritte, schweres Atmen, unterdrückte Schreie oder Wimmern eines Kindes und Männerstimmen.

Die Männer sprechen meist eine Fremdsprache. Irgendwann hört man einen von ihnen sagen: „Zurück nach Hause zu Mama.“ Jemand sagt später auf Deutsch mit Akzent: „Wir gehen zu deiner Mama.“ Im Hintergrund sind mehrere Knallgeräusche zu hören. Dann gingen sie durch einen Wald auf die deutsche Seite. Einer der sieben Angeklagten, ein inhaftierter Israeli, legte ein umfassendes Geständnis der Tat ab.

Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel hörten den Aufnahmen mit sichtlichem Schock zu. „Das sind schockierende Bilder“, sagte Blocks Verteidiger Ingo Bott. Auch er empfindet seinen Mandanten als sehr schockiert. So etwas würde sich keine Mutter für ihre Kinder wünschen.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Unterdessen wurde der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegenüber dem Gericht abgelehnt. „Für eine solche Besorgnis liegen keine nachvollziehbaren Gründe vor“, verlas der Vorsitzende Richter die Entscheidung, die eine weitere Strafkammer am 22. Verhandlungstag treffen musste.

Am 29. Oktober reichte der Verteidiger eines Angeklagten beim Gericht einen Antrag auf Amtsenthebung ein. Hintergrund ist die nachträgliche gerichtliche Zulassung von Mobiltelefonen, Akten und anderen Gegenständen als Beweismittel – darunter auch Blocks elektronisches Tagebuch.

Die beschlagnahmten Datenträger wurden daraufhin im Oktober vom Gericht für beschlagnahmt erklärt. Die Verteidiger von fünf weiteren Angeklagten, darunter die Anwälte von Christina Block und ihrem mitangeklagten Partner Gerhard Delling, schlossen sich dem Befangenheitsantrag an.

Die Angeklagten haben kein Geständnis abgelegt

Mit der Begründung, dass diese Beweise wegen des fehlenden Geständnisses der Angeklagten besonders wichtig seien, habe das Gericht seine Befangenheit offengelegt, sagte der Verteidiger des Mitangeklagten der Familie Block. Es wurde klar, dass das Gericht die Beweise nutzen wollte, um den Angeklagten zu verurteilen. Bei der Ablehnung des Antrags hieß es, der Vorsitzende Richter habe erklärt, dass von den Angeklagten kein besonderes Verhalten bei der Aussage erwartet werde.

Christina Block wird zusammen mit sechs weiteren Verdächtigen wegen Kindesentführung angeklagt. Die Tochter des Gründers der Steakhouse-Kette „Block House“, Eugen Block, soll in der Silvesternacht 2023/24 während eines jahrelangen Sorgerechtsstreits den Auftrag gegeben haben, zwei ihrer vier Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes in Dänemark zu entführen. Der 52-Jährige bestreitet dies.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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