
In der Debatte um ein schärferes Asylrecht spricht sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dafür aus, auch Flüchtlinge zurückzuweisen, die über sichere Drittstaaten ins Land gekommen sind. „Das fordern wir in Brandenburg schon lange“, sagte er am Samstag dem Nachrichtenportal „t-online“. Er erwarte rasche Entscheidungen auf Bundesebene.
Woidke nimmt die rechtlichen Risiken, die mit der Aussetzung der sogenannten Dublin-Verordnung verbunden sind, gerne in Kauf: „Tatsache ist, dass die Dublin-Verordnung auch in anderen EU-Ländern kaum noch angewandt wird.“ Man erwarte, dass bald Lösungen gefunden würden.
Nach der Dublin-Verordnung ist für einen Asylantrag das Land der ersten Einreise zuständig. Dass Deutschland Asylbewerber einreisen lasse, für die ein anderes Land zuständig ist, und sie dann nicht abschieben könne, sei „ein Wahnsinn, den kein Bürger mehr versteht“.
Der Ministerpräsident, der bei der Landtagswahl am 22. September für eine weitere Amtszeit kandidiert, stützt seine Forderung auf das Grundgesetz. Artikel 16a besagt, dass „Personen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, kein Asylrecht zusteht“. Dieses bestehende Gesetz müsse durchgesetzt werden.
Dass er mit dieser Forderung CDU-Chef Friedrich Merz näher steht als seiner Bundes-SPD, zeige, dass die demokratischen Parteien vor der gemeinsamen Herausforderung stünden, Lösungen für dieses komplexe Thema zu finden. „Wir müssen die Kommunen entlasten und zugleich dafür sorgen, dass wir wissen, wer sich in unserem Land aufhält und welche Motive er verfolgt“, mahnte Woidke.
Um die Flüchtlingsmigration nach Deutschland zu begrenzen, will die Bundesregierung Asylsuchende, für die nach der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in einer Art Grenzverfahren festhalten und möglichst schnell dorthin zurückschicken. CDU und CSU fordern dagegen pauschale Zurückweisungen an der Grenze. Die Regierung hält dies für nicht mit europäischem Recht vereinbar. (epd)