Stand: 14. Oktober 2025 8:42 Uhr
Für Bürger, die Langzeitbürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten – bis zu einer bestimmten Obergrenze. Dies ist in Hannover umstritten. Das Landessozialgericht hat es nun für angemessen erklärt.
Das Konzept des Jobcenters Hannover basiert auf den „repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts Celle vom Montag. Die Obergrenze für die Wohnkosten wurde auf eine Höhe festgelegt, die dem höchsten Wert aus dem unteren Drittel der ermittelten Mieten für die jeweilige Wohnungsgröße entspricht. Nach Ansicht des Landessozialgerichts ist dies zulässig. Damit hob es abweichende Urteile des Sozialgerichts Hannover auf.
Gericht: Bezahlbarer Wohnraum ist reichlich vorhanden
Die Regelung des Jobcenters in der Landeshauptstadt ist seit Jahren umstritten. Einige Kammern des Sozialgerichts hielten die Grenzwerte für rechtmäßig, andere sprachen den Klägern höhere Wohnkosten zu. Das Verfahren vor dem Landessozialgericht umfasste neun Einzelfälle. Das Landessozialgericht habe jeweils geprüft, ob bei Mieten unterhalb der Obergrenze ausreichend Wohnungen zur Verfügung stünden. Dies sei durchgehend der Fall gewesen, erklärte das Gericht. Im Jahr 2017/2018 lagen beispielsweise 44,5 Prozent bzw. 38,5 Prozent der verfügbaren Wohnungen für Alleinstehende im Stadtgebiet Hannover innerhalb der festgelegten Mietobergrenze. Der Anteil an Zwei- und Vier-Personen-Haushalten sei zwar in den letzten Jahren geringer gewesen, er sei aber laut Gericht „immer noch ausreichend“.