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Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – Gericht fällt klares Urteil

Emma by Emma
November 7, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – Gericht fällt klares Urteil
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Status: 7. November 2025, 11:51 Uhr

Aus: Teresa Knoll

Eine Seniorin steht vor einem finanziellen Schock, weil sie einen entscheidenden Fehler gemacht hat. Es blieb zunächst lange Zeit unbemerkt.

München – Ein harmloser Brief der Deutschen Rentenversicherung verändert schlagartig das Leben einer Witwe aus Hessen. Statt der üblichen Rentenanpassung enthielt der Brief eine Forderung, die ihr den Boden unter den Füßen wegzog: Sie sollte 60.000 Euro zurückzahlen – Geld, das sie über zwei Jahrzehnte zu Unrecht erhalten hatte.

Eine Witwe wurde zu einer hohen Rentenrückzahlung verurteilt. © Dirk Sattler/Imago

Die Geschichte hinter dem Vorfall beginnt im Jahr 1996, als der Frau nach dem Tod ihres Mannes eine hohe Witwenrente gewährt wurde. Drei Jahre später erhielt sie auch ihre eigene Altersrente. Was sie nicht wusste oder übersah: Diese zweite Rente hätte ihre Witwenrente kürzen müssen. Doch die Behörden erfuhren davon nicht – 20 Jahre lang.

Nach 20 Jahren: Frau muss 60.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

Erst 2019 entdeckte ein automatischer Datenabgleich der Rentenversicherung die Doppelzahlung. Das Hessische Landessozialgericht entschied im März 2023 in seinem Urteil, Aktenzeichen L 5 R 293/21: Die Witwe muss zahlen. „Mit Beschluss vom 17. Dezember 2019 hat die Beklagte die große Witwenrente vom 1. Juni 1999 neu berechnet. (…) Für den Zeitraum vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Januar 2020 ergab sich eine Überzahlung in Höhe von insgesamt 60.177,15 Euro. Der zu viel gezahlte Betrag ist zurückzuerstatten“, heißt es im Gerichtsurteil.

Der überlebende Ehegatte erhält eine Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren zurückgelegt hat. Bezieht der Lebenspartner eine eigene Rente oder ein eigenes Einkommen, wird dieses auf die Witwenrente angerechnet, as Vermögenszentrum.de gemeldet.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen rund um die Altersvorsorge

Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist auch nicht korrekt. Renten unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Allerdings ist das Geld derzeit nicht vollständig versteuert. Der Prozentsatz hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen.

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„Grob fahrlässig“: Witwe hat ihre eigene Altersrente nicht gemeldet

Die Frau verteidigte sich vor Gericht. Sie argumentierte, dass beide Renten vom selben Versicherer stammten – das müssten sie intern wissen. Sie beantragte auch ordnungsgemäß ihre Altersrente und erwähnte die Witwenrente. Viele Menschen haben mit zunehmendem Alter Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Es gibt ein paar Tricks, wie Rentner weniger Steuern zahlen müssen.

Das sah das Gericht anders. Die Richter führten aus: „Die Klägerin hat selbst eingeräumt, dass sie wusste, dass sie gegenüber der Beklagten meldepflichtig bezüglich ihrer Altersrente war.“ Erschwerend kam hinzu, dass die Frau als Versicherungskauffrau gearbeitet hatte und die Vorschriften hätte kennen müssen. Nach Ansicht des Gerichts handelte sie „grob fahrlässig“, weil sie ihrer Auskunftspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.

Zu hohe Witwenrente: Bezug noch nach 20 Jahren möglich

Nach der Niederlage vor dem Sozialgericht und dem Hessischen Landessozialgericht bestätigte auch das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung socialjustice.de informiert. Die Rückforderung ist rechtmäßig. Wer zusätzlich zur Hinterbliebenenrente eine eigene Rente bezieht, muss dies aktiv melden – auch wenn beide Renten vom gleichen Träger stammen.

Können die Leistungen auch nach 20 Jahren noch bezogen werden? Das BSG bestätigt dies: Normalerweise sind Auszahlungen von Leistungen nur bis zu zehn Jahre nach Auszahlungsbeginn möglich. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch um eine laufende Geldzahlung, die bei Beginn des Gerichtsverfahrens noch gezahlt wurde. Bereits im Dezember wird die Witwenrente gesenkt. (Quellen: rv.hessenrecht.hessen.de, vermoegenszentrum.de, Sozialgerichtsbarkeit.de) (resa)

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