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„Willst du aus der Hölle herauskommen“: Weinstein pauscht für das frühere Gerichtsverfahren

„Willst du aus der Hölle herauskommen“: Weinstein pauscht für das frühere Gerichtsverfahren

„Willst du aus der Hölle herauskommen“


Weinstein pflückt zum früheren Gerichtsverfahren

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Der Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens kann nicht schnell genug sein. Er hofft anscheinend auf eine rechtzeitige Veröffentlichung aus seinem „Höllenloch“. Der Grund dafür sollte der alarmierend schlechte Gesundheitszustand des 72-Jährigen sein.

Harvey Weinstein tut offenbar alles, was den Wiederaufnahmeprozess für Mitte April dieses Jahres aufgrund von Sexualverbrechen geplant hat. In einer diesbezüglichen Anhörung am Mittwoch fragte die 72-Jährige den verantwortlichen Richter Curtis J. Farber, indem er sagte: „Ich stehe nicht aus. Ich habe sie verletzt Loch. „

Weinsteins schlechte Gesundheit wird als Grund für die Anwendung angeführt. Im Oktober letzten Jahres berichteten US-Standorte einstimmig, dass bei dem 72-Jährigen eine Form von Leukämie diagnostiziert wurde. Im Dezember wurde er im Dezember zur dringenden Behandlung in das Bellevue -Krankenhaus gebracht und „aufgrund eines alarmierenden Blutuntersuchungsergebnisses, das eine sofortige medizinische Behandlung erfordert.

Es war das dritte Mal in ein paar Monaten, dass Weinstein ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Im Juli war er in Covid-19 und litt dann an einer Lungenentzündung. Im September musste er einen Notfalloperation abfinden.

Eine Klage gegen New York eingereicht

Der gefallene Filmmogul, dessen Fall die weltweite #MeToo -Debatte auslöste, reichte wegen der angeblich schlechten Haftbedingungen im November eine Klage gegen den Bundesstaat New York ein. Der ehemalige Filmproduzent fordert daher fünf Millionen US-Dollar für die Entschädigung von Schmerzen und Leiden aufgrund von „unmenschlichen Gefängnisbedingungen“ im berüchtigten Rikers-Island-Gefängnis.

Weinstein wurde wegen Sexualverbrechen in New York und Kalifornien verurteilt. Im April übernahm ein Berufungsgericht jedoch das New Yorker Urteil von 2020 über 23 Jahre wegen Verfahrensfehlern. Wenn Weinstein mit seiner aktuellen Anfrage nach voraberbringt keinen Erfolg hat, wird der Fall ab dem 15. April dieses Jahres erneut aufgerollt.

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