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„Wichtiger Tag für eine offene Gesellschaft“

Elke by Elke
Oktober 31, 2024
in Lokalnachrichten
„Wichtiger Tag für eine offene Gesellschaft“

Ab November ist es in Deutschland einfacher als bisher möglich, den Geschlechtseintrag zu ändern: Am 1. November tritt nach langem Hin und Her das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.

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Sven Lehmann (Grüne), der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, spricht von einem „wichtigen Tag für die Grund- und Menschenrechte trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen und auch für eine offene und demokratische Gesellschaft“.

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„Ich bin überglücklich, dass das Selbstbestimmungsgesetz endlich in Kraft tritt. „Deutschland reiht sich weltweit in die Gruppe der Länder ein, die es Menschen ermöglichen, ihr Geschlecht und ihren Vornamen zu korrigieren, ohne sie zu pathologisieren“, sagte Lehmann dem Tagesspiegel.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Queerbeauftragter der Bundesregierung.

© Imago/Photothek/Kira Hofmann

Tatsächlich ist Deutschland das 17. Land weltweit, das ein solches Gesetz eingeführt hat. Künftig können Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen, wobei eine Selbstauskunft genügt. Bisher waren dafür zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsentscheid erforderlich.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird dieser staatlichen Bevormundung und Fremdkontrolle endlich ein Ende gesetzt.

Sven LehmannQueer-Beauftragte der Bundesregierung, zum Selbstbestimmungsgesetz

„Pflichtige psychiatrische Gutachten und langwierige, teure Gerichtsverfahren gehören der Vergangenheit an. „Das war die zentrale Forderung der queeren Community“, erklärte Lehmann. Sich selbst, seinen Körper und seine Identität zu bestimmen, ist das Grundbedürfnis jedes Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung würden zu den durch das Grundgesetz garantierten Rechten zählen.

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Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungswidrig eingestuft wurde. Das Transsexuellengesetz habe „viel Leid verursacht“, erklärte Lehmann: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird dieser staatlichen Bevormundung und Fremdbestimmung endlich ein Ende gesetzt.“

Einigung nach jahrelanger Debatte

Über das Selbstbestimmungsgesetz hatte es eine jahrelange, teils hitzige Debatte gegeben. Letztlich einigte sich die Ampel auf folgende Regeln:

  • Erwachsene Zukünftig können Sie Ihren Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern.
  • Jugendliche ab 14 Jahren kann auch eine eigene Erklärung abgeben, bedarf jedoch der Zustimmung der Eltern. Bei innerfamiliären Konflikten kann ein Familiengericht entscheiden. Der Maßstab sollte das Wohl des Kindes sein. Die Jugendlichen müssen zudem versichern, dass sie beraten wurden.
  • Bei Unter 14 Jahre Die Eltern müssen die Erklärung abgeben.
  • Es gibt einen dreimonatige Wartezeit zwischen der Abgabe der Erklärung und dem Zeitpunkt, ab dem der neue Geschlechtseintrag gilt.
  • Nach einer Änderung gibt es eine einjährige Sperrfristbevor der Geschlechtseintrag erneut geändert werden kann.
  • Im Gegensatz zu dem, was Kritiker oft behaupten, heißt es im Selbstbestimmungsgesetz nichts über medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung. Hierzu gibt es entsprechende Leitlinien, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften modernisiert werden.

Anmeldungen zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags sind seit dem 1. August möglich. Wer dies zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt getan hat, kann seinen Geschlechtseintrag am 4. November ändern, da der 1. November noch Teil der dreimonatigen Wartezeit ist.

Landesweit haben bisher mehrere tausend Menschen eine Änderung ihrer Geschlechtseintragung registriert. Allein in Berlin sind es mehr als 1.300 Menschen, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.

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Für Sven Lehmann zeigen die Meldezahlen, dass trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen „sehnsüchtig“ auf das Gesetz warteten. Die Gesetzgebung sei „ein hartes Stück Arbeit“ gewesen, die „leider von transphober Propaganda und vielen Fehlinformationen begleitet war“.

Er möchte der Ampel-Koalition sehr dafür danken, dass sie ihr Wort gehalten und das Gesetz im Bundestag verabschiedet hat. Der Bundestag hat das Gesetz im April verabschiedet.

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