Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 21-Jährigen erhoben, der unter dem Decknamen „Weißer Tiger“ Kinder und Jugendliche im Internet zu Selbstverletzungen – bis hin zum Selbstmord – getrieben haben soll. Dem jungen Mann wird vorgeworfen Hamburg darunter der Mord an einem amerikanischen Jungen und fünf Fälle von versuchtem Mord. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird der Prozess hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Insgesamt werden dem Deutsch-Iraner 204 Straftaten vorgeworfen, die er jeweils als mittelbarer Täter begangen hat. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung, die über das Internet begangen werden. Der Tatzeitraum lag zwischen Januar 2021 und September 2023 – zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte zwischen 16 und 19 Jahre alt war.
Der Angeklagte soll der Anführer einer Gruppe von Cyberkriminellen gewesen sein, die aus sadistisch-sexueller Motivation Kinder und Jugendliche im Alter zwischen elf und 15 Jahren im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben. Nach Angaben der Ermittler stammten die mehr als 30 betroffenen Kinder aus Deutschland, England, Kanada und den USA. Ein 13-jähriger Amerikaner wurde in den Selbstmord getrieben. Nach früheren Aussagen der Staatsanwaltschaft nahm er sich während eines Livestreams im Internet das Leben. Ein 14-jähriges kanadisches Mädchen versuchte ebenfalls, Selbstmord zu begehen. Nach Angaben der Behörden stammen zwei der deutschen Opfer aus Hamburg und eines aus Niedersachsen.
Im Sommer 2025 wegen Mordverdachts verhaftet
Im Sommer wurde der Angeklagte in der Hamburger Wohnung seiner Eltern unter anderem wegen Mordverdachts festgenommen. Er sitzt in einem niedersächsischen Jugendgefängnis in Untersuchungshaft. Vor seiner Inhaftierung hatte der mutmaßliche Sexualstraftäter vorübergehend Medizin an einer privaten Universität studiert.
Die Hamburger Polizei hatte bereits im Jahr 2021 gegen den heute 21-Jährigen ermittelt. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft bestand damals der Verdacht des Besitzes strafrechtlich relevanter pornografischer Aufnahmen. Die Ermittlungen wurden jedoch nach der Vernehmung des Tatverdächtigen wegen Geringfügigkeit eingestellt.