Am Mittwoch befasst sich das Gericht der EU erneut mit einer Wettbewerbsstrafe gegen Google. EU-Kommission Die EU-Kommission hatte 2019 eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro verhängt und Google missbräuchliche Praktiken bei der Online-Werbung vorgeworfen. Es hieß damals, andere Anbieter seien bei der Suchmaschinenwerbung im Dienst „AdSense for Search“ unzulässig behindert worden. Mit „AdSense for Search“ können andere Websites Google-Suchmasken einbinden. Finanziell ist „AdSense“ für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese sagt, er habe bereits vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vorgenommen und dann vor dem EU-Gericht gegen die Geldbuße gekämpft, das nun sein Urteil verkündet.
Gegen die Entscheidung kann dann Berufung vor dem höchsten Gericht der EU eingelegt werden, dem Europäischer Gerichtshof (EuGH)-Verfahren.
Vergangene Woche musste Google vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage einstecken: Die Richter bestätigten eine von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese hatte seine Marktmacht missbraucht, indem er auf der allgemeinen Suchergebnisseite die Ergebnisse des eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugte. Hier hatte Google bereits vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.
In Brüssel wird seit Jahren darüber gestritten, wie Wettbewerbsverzerrungen durch die Tech-Riesen verhindert werden können. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), der die Dominanz großer Online-Plattformen bekämpfen soll, belegten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Bußgeldern von insgesamt gut acht Milliarden Euro. Diese konnte der Konzern mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell verdauen, musste sein Geschäftsmodell teilweise aber umstellen.
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