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„Wer wird Millionär?“: Günther Jauch über den Publikumsjoker – „Ich hatte Angst, als ich dein Kopftuch sah“

Amelia Oktober 10, 2025
„Wer wird Millionär?“: Günther Jauch über den Publikumsjoker – „Ich hatte Angst, als ich dein Kopftuch sah“

Peinlicher Moment bei „Wer wird Millionär?“: Günther Jauch gesteht Vorurteile gegenüber einer Frau, die als „Publikumsjoker“ eingesprungen ist. „Ich gebe es zu und deshalb schäme ich mich“, sagte der RTL-Moderator.

Am Donnerstag ist es Zeit für „Wer wird Millionär?“ auf RTL. In der jüngsten Ausgabe der hochkarätigen Quizshow unterlief Moderator Günther Jauch ein Fehler, den er sofort zugab.

Die bemerkenswerte Szene ereignete sich bereits beim ersten Kandidaten Christopher Suhr, der bereits die 50.000-Euro-Frage erreicht hatte. Es ist „Three Million Week“ bei „WWM“ – deshalb gelten unterschiedliche Gewinnstufen.

Nun brauchte Suhr Hilfe in Form des sogenannten „Publikumsjokers“. Mit anderen Worten: ein Studiogast, der bei der Beantwortung der Frage helfen kann.

Darin hieß es: „Was will jemand tun, der sich auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes beruft?“ Die möglichen Antworten waren: A) den Wehrdienst verweigern, B) einen Carport bauen, C) einen Verein gründen und D) Deutscher werden.

Der Kandidat wählt seinen eigenen Joker – eine Frau aus dem Publikum – mit der Begründung, dass die Person, die am schnellsten aufgesprungen ist, offensichtlich am sichersten über das Thema Bescheid weiß.

Es meldete sich ein Volljurist zu Wort

Die ausgewählte Person – gestreifte Bluse, braunes, eng gebundenes Kopftuch – stellte sich dann kurz mit türkischem Vor- und Nachnamen dem Publikum vor und erklärte, dass sie in Münster geboren sei, aber in Düsseldorf wohne. Und sie sei „eine Volljuristin, sozusagen ein Glücksfall“, sagte sie lächelnd. Deshalb kann sie die Frage schnell beantworten. (Volljuristin ist eine Frau, die über eine abgeschlossene deutsche juristische Ausbildung durch erfolgreiches Bestehen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens verfügt, Anm. d. Rot.)

Artikel 4 des Grundgesetzes, so erklärte sie dann, regele die Glaubens- und Gewissensfreiheit, und aus diesem Grund sei es durchaus die Antwort A. Mit anderen Worten, es handele sich um ein Motiv für die Wehrdienstverweigerung. In einer kurzen weiteren Debatte mit der Kandidatin betonte die Dame dann, dass Glaubens- und Gewissensfreiheit ein „sehr wichtiges Gut“ sei und auch bei einem Thema wie dem Militärdienst eine wichtige Rolle spiele.

„Keine Fragen mehr, Euer Ehren“, scherzte Kandidat Christopher Suhr und übernahm damit die Interpretation seines Beraters. Die Antwort erwies sich dann als richtig, und der Moderator wandte sich erneut an die Frau und fragte, ob sie Anwältin, Richterin oder Staatsanwältin sei. Die Anwältin antwortete, sie sei Beraterin des Landesbeauftragten für Datenschutz.

„Weißt du, wofür ich mich jetzt ein wenig schäme?“ Jauch fragte daraufhin die Frau. „Als ich Ihr Kopftuch gesehen habe, hatte ich Angst. Dass Sie irgendwie sagen könnten, es könnte etwas damit zu tun haben, dass (…)“ – Jauch stockte in seiner Erklärung sichtlich – „dass es verfassungsrechtlich gewährleistet ist, dass und wie man Deutscher werden kann.“

Die junge Frau reagierte gelassen, antwortete freundlich und zuckte mit den Schultern: „Das sind natürlich die leider bestehenden Vorurteile.“ Auch Jauch zeigte sich reuig und sagte: „Ich gebe es zu und deshalb schäme ich mich“, was der Kandidat dankbar annahm.

Unter dem Applaus des Studiopublikums wandte sich Jauch wieder seinem Spitzenkandidaten zu, der nun zwar die 50.000-Euro-Klippe übersprungen hatte, aber ebenfalls keinen Joker mehr zur Verfügung hatte. Suhr scheiterte an den 100.000 Euro und der Frage: „Big Freeze, Big Crunch, Big Rip gelten als mögliche Szenarien von …“ A) Ende des Universums B) Weltweiter Stromausfall C) Veränderung des Erdklimas D) US-Politik unter Trump.

Vorsatz: Gemeint war nicht die US-Politik unter Präsident Donald Trump, sondern das Ende des Universums.

krumm

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Amelia

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