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Wegen Kopftuch: Schöffe am Landgericht Braunschweig verliert ihr Amt

Stand: 21. Oktober 2025 19:28 Uhr

Eine Laienrichterin am Landgericht Braunschweig verlor ihr Amt, weil sie im Gerichtssaal ein Kopftuch trug. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag.

Die Entscheidung kann nicht angefochten werden und das Urteil ist daher rechtskräftig. Mit dem Tragen des Kopftuchs in Verhandlungen habe der ehrenamtliche Richter gegen das Neutralitätsgebot des Landes und das Niedersächsische Justizgesetz verstoßen, so das Gericht. Demnach ist es Personen mit richterlichen Aufgaben nicht gestattet, im Gerichtssaal sichtbar Symbole oder Kleidung zu tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.

Gericht: Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz

Wie das Gericht mitteilte, hatte die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie nicht auf ihr Kopftuch verzichten wolle. Sie betonte, dass sie ihre Kopfbedeckung aus religiösen und nicht aus politischen Gründen trage. Das Gericht hat die Sache abgewogen und entschieden: In diesem Fall hat der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz mehr Gewicht als die Religionsfreiheit.

Richter ohne Robe

  • Die Stadträte werden alle fünf Jahre wiedergewählt
  • Zunächst erstellen die Kommunen Vorschlagslisten. Die Wahlausschüsse wählen später Haupt- und Hilfsschöffen
  • Laienrichter sind hauptamtlichen Richtern gleichgestellt
  • Für ein Urteil ist eine Zweidrittelmehrheit der Richter erforderlich
  • Laienrichter können die Berufsrichter außer Kraft setzen
  • Die Schöffen nehmen an bis zu zwölf regulären Sitzungstagen pro Jahr teil
Braunschweiger Dom von oben.

8 Min

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