

Aschau im Chiemgau/Laufen – Er galt als wichtigster Zeuge im Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau im Chiemgau – und auch wenn der „Knastzeuge“ Sebastian T. am Mittwoch vor Gericht erneut heftig beschuldigte: Er machte einen unsicheren Eindruck und widersprach sich immer wieder. Am heutigen vierten Verhandlungstag wollen die Verteidiger von Sebastian T. aktiv werden und die nächsten Zeugen sind an der Reihe.
Update, 16:03 Uhr – Experte zum „Gefängniszeugen“
Am 16. Oktober 2023 wurde der „Gefängniszeuge“ erstmals von der Polizei befragt. Erstmals sagte er hier, dass Sebastian T. in der Haft in Traunstein den Mord an Hanna gestanden habe. Das Video der Vernehmung – es dauert eine gute Stunde – wurde nun noch einmal im Gericht in Laufen gezeigt. Natürlich lieferte es keine neuen Informationen; schließlich wurde er hier gestern, Mittwoch, als Zeuge vernommen.
Doch einer der Experten sagte aus: der Psychiater Michael Soyka. Er untersuchte den 25-Jährigen „Gefängniszeugen“ schon dreimal mit ihm über sein Leben gesprochen. Der junge Mann wuchs in Mühldorf aufaber ich habe eins „Wilde Biografie“ hinter ihm. Als junger Mann soll er auch zu Hause vergewaltigt worden sein. „Vor fünf Jahren wurde er erstmals psychiatrisch behandelt.“sagte Soyka. Und er sagt: „Es ist absolut klar, dass eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt.“ Bei dem Mann wurde unter anderem eine Borderline-Störung diagnostiziert.
Auch Psychiaterin Soyka sagt über den Zeugen: „Er ist nicht dumm und er ist nicht verbal ungeschickt. Aber er ist kein Schwindler.“ Das Gericht will außerdem wissen, wie Soyka die Glaubwürdigkeit des Mannes einschätzt. Aber er traut sich nicht, ein Urteil zu fällen. Das wird erst am Montag passieren. Dann sagt der zweite Sachverständige Max Steller aus. Er sollte dem Gericht genau diese Frage beantworten: Können Sie? „Gefängniszeugen“ und seine Geschichten aus der Haft wirklich glauben? Der Prozess ist für heute abgeschlossen. Am Montag geht es ab 9:30 Uhr weiter
Update, 13.17 – Das „spielt der Verteidigung in die Hände“
Bisher ging es immer um die Frage: Hat Sebastian T. seinem Mithäftling in der Untersuchungshaft wirklich von der Tat erzählt? Hatte Sebastian T. Kenntnis von den Tätern? Oder hat der „Gefängniszeuge“ einfach alles erfunden – und seine Informationen aus den Medien erhalten? Der Pressesprecher der Polizei heißt daher jetzt Zeuge geladen. Die Frage ist: Wann stand etwas in Zeitungen und im Fernsehen? Der Pressesprecher wertete speziell für diese Verhandlung 549 Meldungen aus. Dies sei im ersten Verfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht geschehen.
Im Endeffekt konnte der „Gefängniszeuge“ zu den jeweiligen Zeitpunkten auch alles Wesentliche über die angebliche Straftat sagen aus Zeitungen oder Fernsehen haben. Entweder direkt oder indirekt, denn Besucher im Gefängnis sagten es ihm. Dass keine DNA-Spuren von Sebastian T. gefunden wurden, war bereits vor dem Treffen der beiden im Gefängnis öffentlich. Richterin Heike Will erklärt: Dies „spielt der Verteidigung in die Hände“. Und die Glaubwürdigkeit des „Knastzeugen“ wird erneut beschädigt.
Zu Wort kommen auch Beamte der JVA Bernau, wo der 25-jährige Zeuge inhaftiert war. Sie beschreiben den „Gefängniszeugen“ als sehr gesprächig. Jemand, der oft andere sieht Insassen „verraten“. Es stellt sich auch heraus, dass er einem anderen Insassen vorgeworfen hat, im Gefängnis Haschisch besessen zu haben. Später wurde dies ziemlich offensichtlich stellte sich als falsch heraus.

Update, 10:15 Uhr – Widersprüche in den Aussagen des „Gefängniszeugen“
Der Auftakt des heutigen Prozesses steht ganz im Zeichen von gestern: Die Aussage des „Knastzeugen“ gegen Sebastian T. Unmittelbar nach der Eröffnung des Prozesses durch die Vorsitzende Richterin Heike Will wird der Verteidigung in Bewegung und gibt eine Erklärung ab. Die Aussage des 25-jährigen Zeugen gestern lautete: „dünn, blass und blutleer“ sagte Anwalt Yves Georg. Er listet die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen des „Gefängniszeugen“ auf. spricht von „verwirrten Informationen“ und „spontane Erinnerungen gelogen“.
Nur ein Beispiel: Gestern, Mittwoch, sagte der Zeuge, dass Sebastian T. beim Geständnis in der Untersuchungshaft an Weihnachten 2022 einen Gips getragen habe. In früheren Aussagen war er sich jedoch sicher, dass er keinen Gips getragen hätte. Tatsächlich wurde nachgewiesen, dass Sebastian T. den Gips erst im Januar 2023 im Gefängnis anlegen ließ. Vor allem hat der Mann einen Motiv für seine Falschaussage: Er hoffte, dass dies seinem eigenen Prozess zugute kommen würde. Sebastian T. und er hatten die gleichen Richter im Gericht.
Verteidiger Yves Georg betont, dass die „Gefängniszeuge“ mit mehrfacher Verurteilung – unter anderem wegen Drohungen und Nötigung. Er leidet unter psychischen Störungen und hat bereits in früheren Prozessen als Zeuge unwahre Aussagen gemacht. Am gestrigen Mittwoch sagte der 25-Jährige: Sebastian T. habe ihm in der Untersuchungshaft gestanden, dass er Hanna W. mit sexuellen Absichten bewusstlos geschlagen und in den Bärbach in Aschau geworfen habe. Im ersten Urteil gegen Sebastian T. stützte sich das Landgericht Traunstein weitgehend auf die Aussage des „Haftzeugen“.
Um die Aussage des 25-Jährigen und seine Persönlichkeit beurteilen zu können, sind zwei Sachverständige im Gerichtssaal. Anschließend sollen sie am Montag ihre Berichte vorlegen. Nun werden die ersten Zeugen für heute aufgerufen.
Vorläufiger Bericht:
Etwa um Weihnachten 2022 gestand Sebastian T. in der Haft in Traunstein den Mord an Hanna W. Wegen eines „sexuellen Hintergrunds“ schlug er sie am 3. Oktober 2022 bewusstlos und warf sie anschließend in den Bärbach in Aschau. Das sagte ein damaliger Mithäftling am Mittwoch als Zeuge vor Gericht – und Für Sebastian T. (23) bedeutete dies eine schwere Belastung. Seine Aussage im ersten Prozess vor dem Landgericht Traunstein im vergangenen Jahr war ausschlaggebend für das Mordurteil zu neun Jahren Haft.
Vierter Tag im „Hanna-Prozess“: Darum geht es heute vor Gericht
Aber das Die Aussage des 25-jährigen „Knastzeugen“ war von einer Reihe größerer und kleinerer Widersprüche begleitet. Er wurde immer unsicherer, bis die Vorsitzende Richterin Heike Will sagte: „Ein paar Dinge stimmen nicht.“ Eine Stellungnahme dazu haben die Verteidiger von Sebastian T. für den vierten Verhandlungstag an diesem Donnerstag (9. Oktober) am Bezirksgericht Laufen angekündigt. Regina Rick und Yves Georg beschlossen, den Zeugen am Mittwoch nicht zu befragen – weil es sich um ihn handelte Die Glaubwürdigkeit ist schon genug beschädigt sehen?
Der Die Anhörung beginnt erneut am Donnerstag um 9.30 Uhr. Erwartet werden auch Zeugen aus dem Umfeld von Sebastian T. und aus der Justizvollzugsanstalt Bernau, wo der „Knastzeuge“ später inhaftiert war. Die Berichte, ob der Aussage des Hauptzeugen Glauben geschenkt werden kann, sollen am kommenden Montag vorliegen. Da seine Glaubwürdigkeit bereits in Frage gestellt worden war, wurde Sebastian T. im Juni aus der laufenden Untersuchungshaft entlassen. Seitdem lebt er wieder auf freiem Fuß in seiner Heimatstadt Aschau.
Urteil für Dezember geplant
Das Landgericht Traunstein hat für die Verhandlung insgesamt 26 Tage angesetzt. Der Auftakt der Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Der Die Anklage lautet immer noch auf Mord. Nach derzeitiger Planung könnte das Urteil am 19. Dezember fallen. Aber sowohl die Verteidigung als auch die gemeinsame Anklage mit Hannas Eltern haben bereits zahlreiche Beweisanfragen gestellt.

Die Verteidiger gehen davon aus, dass Hanna W. in der Nacht zum 3. Oktober 2022 bei einem Unfall im schnellen Bärbach in Aschau gelandet ist und sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen hat. Der Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Sebastian T. die damals 23-jährige junge Frau nach ihrem Besuch im Club „Eiskeller“ getötet hat. und warf sie in den Bach. Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. rosenheim24.de wird erneut über das Amtsgericht Laufen berichten. (xe)