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War der Mannheimer Schütze von seiner Psyche getrieben?

Amelia by Amelia
Oktober 13, 2025
in Lokalnachrichten
War der Mannheimer Schütze von seiner Psyche getrieben?

Stand: 13. Oktober 2025 7:03 Uhr

Alexander S. tötete bei seiner Schießerei im März in Mannheim zwei Menschen, elf wurden verletzt. War er ein Rechtsextremist? Die Ermittler gehen Hinweisen nach – und entdecken eine dunkle Gedankenwelt.

Michael Götschenberg

Holger Schmidt

Am Ende seiner Tat liegt Alexander S. unter einem alten Kran am Mannheimer Hafen und versucht sich zu verstecken. Doch Polizisten bemerkten den flüchtenden Mann bei ihrer Großfahndung und umzingelten ihn. Einige von ihnen verfügen über Körperkameras, daher gibt es Videoaufnahmen des Zugriffs.

Es sind unwirkliche Bilder. Der Mann, der gerade mit seinem schwarzen Ford Fiesta rücksichtslos durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast sein soll, dabei zwei Menschen getötet und weitere schwer verletzt habe, wirke nun apathisch, verwirrt und brabbele unverständlich, sagen die Beamten über Funk.

Er hat Blut auf seinem Kopf und schwarze Flecken im Gesicht. Offenbar hatte er kürzlich versucht, sich mit einer Schreckschusspistole das Leben zu nehmen. „Schießen Sie mir in den Kopf“, sagt Alexander S. zu einem Polizeichef. Das werde er nicht tun, antwortet der Polizist und bittet S., Ruhe zu bewahren. Kurz darauf sagte S. zu einem Oberkommissar: „Das ist nicht meine Welt.“

Beratung und Notfallhilfe bei Suizidgedanken

Bei Suizidgefahr: Rufen Sie 112 an
Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (Tel.: 0800/111-0-111) oder Kinder- und Jugendhotline (Tel.: Tel.: 0800/111-0-333 oder 116 111; werktags von 14:00 bis 20:00 Uhr)

Listen regionaler Krisendienste und Kliniken finden Sie auf der Website der Deutschen Depressionshilfe. Außerdem gibt es viele Tipps für Betroffene und ihre Angehörigen.

Eine Online-Beratung ist über www.telefonseelsorge.de möglich.

Die Website der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention bietet eine Liste bundesweiter Hilfestellen: www.suizizidprophylaxe.de.

In der Deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und ihre Angehörigen, um die Situation und die Versorgung depressiver Menschen zu verbessern. Sie bieten E-Mail-Beratung als Leitfaden für depressive Menschen an.
Die örtlichen Anlaufstellen (KISS) bieten einen Überblick über Selbsthilfegruppen bei Depressionen.

Hinweise auf rechtsextremistische Einstellungen

Alexander S. hat in seinem Leben immer Hilfe gebraucht, aber er hat sie wahrscheinlich nicht immer angenommen. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Mannheim füllt sich nach und nach – darunter ärztliche Gutachten und Akten zu Pflegeverfahren und Krankenhausaufenthalten. Es gibt kaum Informationen über politische Einstellungen. Doch ist der mutmaßliche Schütze tatsächlich ein unpolitischer Täter?

Sein Anwalt Uwe Kosmala will dazu nichts sagen. Doch neben viel persönlichem Leid und einer komplizierten Krankengeschichte fanden die Ermittler auch Hinweise auf rechtsextreme Einstellungen. Zeugen berichten von S.s antijüdischen Witzen und dass S. während seiner Tätigkeit als Landschaftsgärtner Lieder gesungen haben soll, die – möglicherweise – aus der NS-Zeit stammen und der Hitlerjugend zugeschrieben werden.

Das Problem ist, dass sich die Zeugen oft nicht mehr genau daran erinnern können, was S. gesungen und gesagt hat. Und sie sind unsicher, wie „rechts“ S. eigentlich ist oder ob er nur nachplappert und nach Anschluss sucht.

An diesem Kran im Mannheimer Hafen wurde der mutmaßliche Schütze festgenommen. Er versteckte sich im Drehkranz.

Zeugen sagen, er sei sehr konservativ und vielleicht „ein wenig“ rechts. Aber eigentlich ein netter Mensch. Eine enge Freundin von S. mit Migrationshintergrund erzählt der Polizei, dass S. Angst vor einem weiteren Erstarken der AfD gehabt habe, weil das zu ihrer Abschiebung führen könnte. Und das will er definitiv nicht. Eine ehemalige Betreuerin von S. schrieb den Ermittlern, dass sie über den Vorwurf schockiert sei und bat sie, Herrn S. Grüße zu übermitteln.

Ring Bund und Sieg Heil

Die Ermittler finden auch frühere Vorfälle, die auf rechtsextreme Einstellungen hinweisen. Eine Vorstrafe aus dem Jahr 2019 wegen 30 Tagessätzen à 20 Euro, weil S. auf Facebook den Slogan „Sieg Heil aus Deutschland“ unter ein Hitlerbild geschrieben hatte.

Sorge bereiteten den Ermittlern auch mögliche Kontakte zum rechtsextremen „Ring Bund“, einer Neonazi-Organisation. Im Umfeld der Gruppe kam es im Jahr 2020 in Bayern zu Straftaten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Schuss- und Militärwaffen. Drei Männer wurden daraufhin verurteilt, mindestens einen von ihnen soll S. gekannt haben. Das Urteil des Landgerichts München enthält jedoch keine Hinweise auf eine Beteiligung von S. an ihren Straftaten.

Handfester ist das Ergebnis der Ermittlungen, wonach S. am Tattag bei einem Musik-Streamingdienst nach dem sogenannten „Teufelslied“ „SS marschiert in Feindesland“ gesucht haben soll. Und in den Minuten vor der Tat soll S. aus seiner Playlist „Feuer Frei“ der Band Rammstein aufgerufen haben. Hat er es während der Fahrt gehört?

Abgesetzte Medikamente

Allerdings vermuten die Ermittler, dass ein Schlüssel zum Verständnis der Ereignisse in seiner psychosozialen Vorgeschichte liegt. Die Leute um ihn herum beschreiben ihn als jemanden mit vielen Stimmungsschwankungen. Manchmal fröhlich aktiv, manchmal deprimiert und zurückgezogen.

S. war in den letzten Jahren immer wieder in fachärztlicher Behandlung und wurde auch stationär behandelt. Allerdings widersprachen sich offenbar die Diagnosen verschiedener Ärzte. Auch deren Rat, regelmäßig Medikamente gegen seine psychischen Beeinträchtigungen einzunehmen, befolgte S. nicht immer.

Er selbst soll den Eindruck gehabt haben, psychisch krank zu sein. Er hatte eine Art riesigen feuerspeienden Vulkan in Schwarz und Rot auf seine Brust tätowiert. Es scheint ein Zeichen eines persönlichen Ausbruchs zu sein.

In den Wochen vor der Tat soll S. allerdings besonders deprimiert und zurückgezogen auf seinen Bekanntenkreis gewirkt haben. Die beiden Frauen erzählen der Polizei, dass er wenige Tage vor der Tat mit zwei Bekannten einen Kurzurlaub in der italienischen Region Ligurien verbracht habe. Die Hotelrechnungen finden sich im Auto von S.

Während der Fahrt wirkte S. äußerst abgelenkt, lachte plötzlich mehrmals grundlos und beschleunigte das Auto ohne ersichtlichen Grund stark und weit über die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung hinaus, sagen die Zeugen später. Hatte er damals schon gedacht, dass er die Tat begehen wollte?

Bundesanwaltschaft übernimmt den Fall nicht

Den Ermittlungen zufolge sagte S. nach seiner Festnahme, dass ihm alles zu viel sei und er einfach weggesperrt werden solle. Professor Harald Dressing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, ein renommierter Psychiater, untersucht den Angeklagten. Er diagnostiziert eine pathologische Störung, entweder Schizophrenie oder Borderline-Persönlichkeitsstörung. Allerdings hält er S. nicht für schuldunfähig.

Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren nicht. Aus Justizkreisen hören wir, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim den Fall dort nicht vertreten hat. Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt Ende Oktober.

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