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Wahlkampf in Bad Neustadt: Kein wildes Plakat, sondern ein entstellter Landesvater Söder
Wer derzeit in Bad Neustadt über den BayWa-Grenzübergang läuft oder fährt, wird vom Zeitungs-SPD-Mann Florian von Brunn begrüßt, der ankündigt, den Mietern im Land eine Stimme geben zu wollen. Direkt neben ihm lächeln die Freien Wähler um Frank Helmerich und Michael Werner mit dem Slogan „Machen Sie mit für Bayern“.
Martin Hagen von der FDP ruft „Servus Zukunft“ und verspricht, dass es „radikal vernünftig“ sein wird, während ein Mädchen von Bündnis 90/Die Grünen an ihre Großmutter appelliert: „Oma, bitte wähle mich!“. Die CSU sei der Meinung, dass es in Bayern „einfach besser“ lebe, was „kein Zufall“ sei.
Es ist offensichtlich, dass auch in Bad Neustadt der Kampf um Wählerstimmen begonnen hat und mit ihm die Plakatflut auf den Straßen und Wegen. Die Plakataufsteller mit den Parolen der Parteien und den Bildern der Kandidaten für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 sind beispielsweise auch neben der Falaisbrücke und auf der Schweinfurter Straße zu finden. Auch an Laternenpfählen machen Politiker Werbung für sich und ihre Ziele.
Wo ist die „Sperrzone“ für Werbung in Bad Neustadt?
Doch wo in der Stadt Bad Neustadt kann man eigentlich Wahlwerbung platzieren und was muss man dabei beachten? Einfach überall Plakate wild aufhängen ist jedenfalls keine Option, so das Ergebnis einer Anfrage dieser Redaktion an Oliver Seufert, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Neustadt. Denn auch wenn das Grundgesetz der parlamentarischen Demokratie eine besondere Bedeutung beimisst, gibt es Regeln, die beachtet werden müssen.
Der Bereich zwischen dem Rathaus und dem Polizeiübergang Zollberg ist gemäß der städtischen Plakatierungsverordnung eine „Sperrzone“. Wenn jemand dort einfach wild Plakate aufhängt, wird die Stadt ihn oder sie auffordern, diese zu entfernen. Oder die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs hängen die Werbung auf, informiert Oliver Seufert. Plakatwerbung ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der Stadt gestattet.
Und zwar nur in den von der Stadt aufgestellten Gabionen (Steinkörben) oder auf anderen genehmigten kommunalen Aushangflächen. Die Verwendung der Steingabionen für politische Wahlwerbung ist ausgeschlossen, heißt es in der Verordnung weiter. Allerdings dürfen Parteien mit Zustimmung der Stadt bei Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sogenannte „Wesselmannen“, also Großplakate, an der BayWa-Kreuzung, der Falaiser Brücke und der Schweinfurter Straße anbringen.
Eine Woche nach der Wahl müssen alle Plakate in Bad Neustadt verschwunden sein
Außerhalb des Sperrgebiets und des Altstadtbereichs dürfen Wahlplakate auch an Lichtmasten aufgehängt werden. Generell darf Werbung jedoch nicht zu Verkehrsbehinderungen und Sichtbeeinträchtigungen führen. Es ist daher nicht möglich, Plakate direkt an Verkehrsschildern oder Ampeln anzubringen oder auf Verkehrsinseln zu platzieren.
Ab einem Zeitraum von acht Wochen vor der Wahl durften die verschiedenen Gruppierungen laut Seufert ihre Wahlplakate aufhängen. Sie müssen die Anzeigen bis Samstag, den 14. Oktober, also innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl, entfernen.
Insgesamt seien die Plakate zur Wahl in Bad Neustadt laut Seufert „sehr ordentlich“ ausgefallen. Mehrere Plakate übereinander auf Laternen, so etwas gibt es in der Stadt kaum. Nach Angaben des Leiters des Ordnungsamtes sei die Wahlwerbung in Bad Neustadt ohnehin zurückgegangen. Und das, obwohl im gesamten Stadtgebiet pro Party 45 Plakate bzw. Plakatständer erlaubt sind.
Was ist mit dem beschmierten CSU-Plakat in Bad Neustadt passiert?
Anzeige für den Facebook-Beitrag des Anbieters über den Einwilligungsanbieter abgelehnt
Nach Kenntnis von Oliver Seufert in Bad Neustadt wurde bisher nur ein Plakat beschädigt. Unbekannte beschmierten ein CSU-Plakat mit der Aufschrift Markus Söder, das anschließend von Parteifunktionären entfernt wurde. „Ich habe der Partei angeboten, dort ein anderes Motiv aufzustellen, und das ist dann auch passiert“, sagt Seufert. Die CSU habe den Vorfall der Polizei gemeldet, da es sich bei den Plakaten um Privatbesitz handele, weiß Seufert. Wer ihnen Schaden zufügt, macht sich strafbar.
Wahlkampf in Bad Neustadt: Kein wildes Plakat, sondern ein entstellter Landesvater Söder
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