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Voyeuristische Aufnahmen sollten strafbar sein

Stand: 7. November 2025 18:00 Uhr

Unerwünschte sexualisierte Fotos oder Videos könnten künftig unter Strafe gestellt werden. Justizminister Hubig will bis Anfang 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen – obwohl noch nicht alle Länder zugestimmt haben.

Wer voyeuristische Fotos oder Videos von anderen macht, könnte sich künftig strafbar machen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der solche sexualisierten Aufnahmen unter Strafe stellt. „Der Rechtsstaat muss mehr tun, um Menschen vor Gewalt zu schützen“, sagte der SPD-Politiker nach der Justizministerkonferenz in Leipzig. Allerdings erhielt Hubig von den Außenministerien nicht die volle Unterstützung – man konnte sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.

Konkret handelt es sich um Aufnahmen, bei denen das bekleidete Gesäß einer Frau gezielt gefilmt oder fotografiert wird, um möglicherweise sexuell erregt zu werden. Für Aufsehen sorgte der Fall von Yanni Gentsch, die beim Joggen in Köln gefilmt wurde. Die junge Frau startete eine Petition, um solche Taten unter Strafe zu stellen.

Die Justizminister der Länder sind anderer Meinung

Einen entsprechenden Antrag zur Verschärfung des Sexualstrafrechts hatten Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingereicht. Es gelang ihnen jedoch nicht, sich zu einigen, und von Unionsseite kamen Bedenken.

Alle seien sich einig, dass ein solches Verhalten völlig inakzeptabel sei, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. „Ich verurteile diese Belästigung von Frauen“, sagte die CDU-Politikerin. Aber das Strafrecht ist keine „supermoralische Autorität“ und sollte nicht durch immer neue Spezialdelikte fragmentiert werden.

Hubig: Die Unterscheidung ist nicht einfach

Hubig will noch einen Gesetzentwurf vorlegen. „Wir basteln an der Norm herum, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten zu unterscheiden“, sagte sie. Es gehe um Verhaltensweisen, die Frauen erheblich beeinträchtigen, ihnen Angst machen und ihr Verhalten verändern, sagte Hubig. Die Gesellschaft müsse „klare Stoppschilder“ aufstellen. Aus ihrer Sicht ist jedoch klar: Landschaftsfotos, auf denen zufällig ein Jogger fotografiert wurde, sollten nicht strafbar sein. „Wir wollen nicht die Moralpolizei sein.“

„Wir sehen einfach, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und teilweise auch für Männer zu einem echten Problem geworden ist“, sagte Hubig im Deutschlandfunk. Frauen sollten sich frei bewegen können.

Die Justizminister wollen eine konsequente Verfolgung sogenannter Vergewaltigernetzwerke erreichen. Der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos für Erwachsene blieben in Deutschland bislang straffrei. Es handelt sich um Aufnahmen, die zeigen, wie Frauen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt werden. Einige der Filme seien online millionenfach heruntergeladen worden, hieß es während der Konferenz. Bestehende Strafbarkeitslücken in dieser Thematik müssten nun schnellstmöglich geprüft und geschlossen werden, hieß es.

Das wollen Bund und Länder Digitalisierung das Justizsystem verbessern

Neben der Debatte um Voyeurismus sprachen die Ressortleiter auch über die Digitalisierung der Justiz. Die Bundesjustizministerin kündigte an, dass der Bund dafür von 2027 bis 2029 jährlich 70 Millionen Euro bereitstellen wird. Das Geld soll aus dem Sonderfonds Infrastruktur bereitgestellt werden.

Das Geld soll unter anderem in das Justizportal, das zivilgerichtliche Online-Verfahren und die digitale Rechtsantragsstelle fließen. Die Digitalisierung soll eine von drei Säulen des neuen „Pakts für Rechtsstaatlichkeit“ bilden, den Bund und Länder schließen wollen.

Abschiebungen in EU-Länder

Weitere Beschlüsse betreffen Drohnenflüge mit Spionageverdacht, die künftig als neuer Straftatbestand eingeführt werden sollen, und das Asylrecht. Asylbewerber sollen schneller als bisher in andere EU-Länder abgeschoben werden können. Das Asylrecht soll dahingehend geändert werden, dass Klagen gegen drohende Abschiebung bei manchen Gerichten nach Zielländern gebündelt werden.

Die Abteilungsleiter waren sich außerdem einig, dass eine Anhörung in der Abschiebehaft auch per Video möglich sein soll.

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