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++Vorlegender Beschluss zur Besoldung thüringischer Richter (und thüringischer Beamter) im VG Meiningen gefasst. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht++

Elke by Elke
November 6, 2025
in Lokalnachrichten
++Vorlegender Beschluss zur Besoldung thüringischer Richter (und thüringischer Beamter) im VG Meiningen gefasst. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht++

Verfassungswidrig!

  • ++Vorlegender Beschluss zur Besoldung thüringischer Richter (und thüringischer Beamter) im VG Meiningen gefasst. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht++“>

Der Gewerkschaftsdachverband tbb Beamtenbund und Tarifgewerkschaft Thüringen vertritt seit Jahren die Auffassung, dass Alimente (Gehälter der Beamten in Thüringen) verfassungswidrig seien und Richter und Beamte daher unterversorgt und nicht entsprechend ihrer dienstlichen Pflichten entlohnt würden. So sind seit 2020 15.000 Beamte und Richter der Initiative des tbb gefolgt, Einspruch gegen Unterhaltszahlungen an ihren Arbeitgeber einzulegen. Über 1.000 Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten anhängig.

Am 5. November 2025 wurden vor dem Verwaltungsgericht Meiningen zwei Musterklagen zu Richtergehältern für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2024 wegen Verfassungswidrigkeit verhandelt. Das VG Meiningen gab heute den Beschluss bekannt, dass Richter im Freistaat Thüringen in den Jahren 2020 bis 2022 und 2024 verfassungswidrig zu niedrig bezahlt wurden.

Auslöser der Verfassungswidrigkeit war die Distanz zur Grundsicherung. Für Beamte der untersten Besoldungsgruppe muss eine Musterfamilie 15 % über der Grundsicherung liegen,

Darüber hinaus stellte das VG Meiningen fest, dass im Jahr 2024 der Mindestabstand zur Grundsicherung bis zur Besoldungsgruppe A10 und sogar nahezu bis zur Besoldungsgruppe A 11 nicht eingehalten wurde. Hinsichtlich der Berechnungen und der Vorgehensweise des Gesetzgebers hierzu wurde unter anderem kritisiert, dass diese häufig einseitig und zugunsten des Freistaats Thüringen (Beklagter und Arbeitgeber) ausfielen.

Die Vermutung einer verfassungswidrigen Unterbezahlung hätte zur Folge, dass das gesamte Gehaltsgefüge neu angepasst werden müsste. Darüber hinaus hat dies aufgrund des Abstandsgebotes immer auch Auswirkungen auf die höheren Gehaltsgruppen und auch auf die der Richter (R1 + R2). Wenn es unten nach oben geht, breitet sich dies nach dem vom Lohngesetzgeber gewählten Algorithmus über alle Gehaltsgruppen aus und bleibt nicht auf halbem Weg stehen.

Mit der Entscheidung vom 6. November 2025 wurde die Auffassung des Beamtenbundes tbb und der Tarifgewerkschaft Thüringen bestätigt. Die Thüringer Richter (R-Besoldung) sowie alle Beamten (A-Besoldung) und Wissenschaftler (W-Besoldung) wurden in den betreffenden Jahren nicht ihrem Amt entsprechend besoldet.

Für das Jahr 2025 stellt der tbb seinen Mitgliedern außerdem einen Mustereinspruch für das Jahr 2025 zur haushaltsbezogenen Geltendmachung von Amtsunterhalt zur Verfügung und empfiehlt ihnen, einen Widerspruch einzulegen.

Ein Gesetz zum Verfassungsunterhalt für 2025 liegt acht Wochen vor Jahresende noch nicht vor.

Die Rechtsauffassung des VG Meiningen mit Beschluss vom 6. November 2025 (Aktenzeichen: 1 K 1270/25 Me und 1 K 463/25 Me) wird nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Sollte die heutige Verfassungswidrigkeit auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden, müssten die Bezüge der Thüringer Beamten für die beanstandeten Jahre neu berechnet werden.

*Eine detaillierte Mitteilung über die Entscheidung der VG Meiningen zum R-Gehalt erfolgt ausschließlich an die Vorsitzenden der jeweiligen Mitgliedsgewerkschaften. Als Mitglied wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft.*

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