Fredenbeck. Der Kreis Stade teilte mit, dass das Veterinär- und Verbraucherschutzamt einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelstall in der Gemeinde Fredenbeck festgestellt habe.
Landrat Kai Seefried hat eine Drei-Kilometer-Zone rund um den Hof einrichten lassen und eine Allgemeinverfügung zur Stallhaltung angeordnet.
Demnach müssen Geflügelzüchter ihre Tiere ab dem 1. November in diesem Bereich unterbringen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten.
Zudem gibt es eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um das Unternehmen.
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10.000 Tiere getötet
Seit Freitag gilt im Landkreis Stade eine Stallpflicht für die Haltung von mehr als 50 Geflügel. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern“, teilte der Kreis mit.
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Für den Mastbetrieb in der Gemeinde Fredenbeck kam der Auftrag jedoch zu spät. Ein Labortest bestätigte den Ausbruch. Infolgedessen mussten 10.000 Tiere unter behördlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet werden.
Derzeit dürfen weder Geflügel noch Geflügelfleisch aus der Schutz- und Überwachungszone exportiert oder importiert werden. „Ausnahmen werden individuell auf Antrag vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft“, teilte der Landkreis mit.
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Geschieht besonders dynamisch
Bereits in den Vorjahren grassierte die Vogelgrippe im Kreis Stade. „In diesem Jahr geht es besonders dynamisch zu“, heißt es aus dem Kreis.
Die Vogelgrippe wurde erstmals am 22. Oktober in Wangersen bei einem im Landkreis tot aufgefundenen Kranich nachgewiesen. Seitdem beobachtet das Veterinär- und Verbraucherschutzamt die Situation genau.
Die Vogelgrippe ist für Menschen und Haustiere wie Hunde und Katzen im Allgemeinen harmlos. Allerdings sollte der Kontakt zwischen Hunden und Katzen zu infizierten Tieren vermieden werden.
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Eine Übertragung auf den Menschen ist unwahrscheinlich
Eine Übertragung auf den Menschen ist in Einzelfällen durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Ansteckung durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist – insbesondere wenn diese erhitzt wurden – nicht möglich.
Kranke oder tote Tiere sollten Sie nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht geheilt werden kann, kann den Tieren nicht geholfen werden.
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Die Kadaver werden eingesammelt und schadlos entsorgt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Da strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und die personellen Ressourcen begrenzt sind, kann es bei der Abholung der Kadaver manchmal zu Verzögerungen kommen. Verstärkungen werden kurzfristig ausgebildet und eingesetzt.
Wer tote Tiere findet, sollte diese per E-Mail dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt melden. (PM/lw)
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