Zehntausende getötete Nutztiere und Massensterben von Wildvögeln: Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland weiter aus. Um ihre Ausbreitung einzudämmen, haben Hamburg, Brandenburg und das Saarland nun eine stabile Auflage erlassen.
Die Vogelgrippe breitet sich in immer mehr landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland aus. Als erstes Bundesland reagierte das Saarland mit der Anordnung einer Stallpflicht, die dazu führt, dass Landwirte ihr Geflügel nicht mehr im Freien halten dürfen. Kurze Zeit später zog auch Hamburg nach.
Fast überall in Brandenburg müssen die Tiere nach einer Anordnung der Landkreise im Stall oder unter überdachten Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Das oberste Ziel: Das Geflügel soll nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen, die die Krankheit verbreiten könnten.
Die Geflügelbranche hat sich vor wenigen Tagen für einen bundesweiten „Unterbringungsbedarf“ stark gemacht, der aber noch nicht in Sicht ist. „Wir plädieren für ein einheitliches, risikobasiertes Vorgehen zur Gewährleistung der Tiergesundheit und Versorgungssicherheit. Abwarten ist keine Option“, sagte der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft auf Anfrage.
Mehrere Bundesländer reagieren
Derzeit gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels im Saarland, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Vogelgrippevirus erkrankt ist. Darüber hinaus gibt es fünf weitere Beweise, die noch nicht bestätigt wurden. Dennoch verhängte das Land eine allgemeine Stallhaltungspflicht. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Auch in Hamburg herrscht wegen der Vogelgrippe ab Freitag Stallpflicht, wie die Verbraucherschutzbehörde mitteilte. In der Hansestadt gab es bisher drei bestätigte Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln und 14 Verdachtsfälle.
Nach Angaben des Ministeriums wurden in Brandenburg bisher rund 155.000 Tiere getötet – so schlimm war das Ausmaß erst 2016/2017. Allerdings setzt das Land zunächst auf die Freiwilligkeit der Bezirke und deren Gefährdungsbeurteilung – bislang haben 13 von 14 Bezirken eine Stallpflicht verordnet. In einem Bezirk wurde bisher kein Ausbruch festgestellt. Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt bezeichnete die landesrechtliche Stallordnung als „nächste Eskalationsstufe“.
Täglich werden neue Fälle in Unternehmen gemeldet
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist die Zahl der registrierten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelbetrieben seit Anfang September bundesweit auf 35 gestiegen. Täglich würden neue Fälle gemeldet und das Infektionsgeschehen bleibe sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des Instituts für Tiergesundheit.
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, werden auf betroffenen Betrieben Hühner, Enten, Gänse und Truthähne gekeult und entsorgt. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liegt bundesweit inzwischen weit über 500.000.
Besonders betroffen sind Kraniche
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts grassiert die Vogelgrippe bei Wildvögeln weiterhin. In rund 160 eingereichten Tierkadavern wurde im Labor das H5N1-Virus nachgewiesen. Die Zahl der verendeten Tiere ist um ein Vielfaches höher.
Die Vogelgrippe führte vor allem bei Kranichen zu Massensterben. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden allein im Nordwesten Brandenburgs rund 2.000 Kadaver eingesammelt.
Die Vogelgrippe, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hoch ansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten schnell tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für den Menschen besteht nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.
