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„Verfassungswidrig und zu niedrig“: Thüringer Richter und Staatsanwälte klagen gegen Bezüge

Amelia by Amelia
November 6, 2025
in Lokalnachrichten
„Verfassungswidrig und zu niedrig“: Thüringer Richter und Staatsanwälte klagen gegen Bezüge

Weniger Geld für Familien

Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die vierköpfige Familie eines Beamten der untersten Besoldungsgruppe 15 Prozent mehr Geld zum Leben haben muss als eine vergleichbare Familie, die Grundsicherung bezieht.

Die meisten Justizwachtmeister beginnen in dieser untersten Gehaltsgruppe – und nach Berechnungen des Gerichts erhalten sie im Jahr 2024 sogar weniger, wenn sie Frau und zwei Kinder haben, nämlich 43.000 Euro. Eine vergleichbare Familie mit Grundsicherung erhielt 44.000 Euro. Und weil die Staffelung innerhalb des Gehaltssystems stimmt, erstreckt sich die Distanzlosigkeit auch auf die Richter.

Hinter all diesen Zahlen stehen sorgfältige Berechnungen des verfügbaren Einkommens. Selten hat jemand so genau berechnet, welche Leistungen zur Grundsicherung gehören. Eine komplizierte Angelegenheit, verständlich und so unterhaltsam präsentiert, dass während der fast dreistündigen Verhandlung keine Langeweile aufkam.

Familienzulagen nehmen einen immer größeren Teil des Gehalts ein

„Wir diskutieren hier nicht über Sozialleistungen“, sagte der Vorsitzende Richter. Sie sind politisch gewollt. Der Staat müsste dann seine Beamten entsprechend bezahlen.

Die Richter kritisierten, dass Familienzulagen einen immer größeren Teil des Gehalts ausmachten. Dadurch wurde der Grundsatz der leistungsorientierten Vergütung untergraben.

Auch in den Jahren 2020 bis 2022 wurde das Abstandsgebot deutlich überschritten, nur 2023 sahen die Richter das anders. Entgegen der Aufforderung des Gerichts legte der Freistaat nicht alle Zahlen vor; einige davon mussten selbst berechnet werden, was auch kritisch erwähnt wurde.

Entscheidung am Donnerstag

Bleiben die Richter bei ihrer Einschätzung für die Jahre 2020 bis 2022 und 2024, müssen sie das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Verwaltungsgerichte aus Hamburg und Hessen haben dies bereits in ähnlichen Klagen getan.

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