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Verbraucherzentrale verklagt Lidl vor dem Bundesgerichtshof

Emma by Emma
Oktober 12, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Verbraucherzentrale verklagt Lidl vor dem Bundesgerichtshof
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Status: 12. Oktober 2025, 19:03 Uhr

Aus: Robin Dittrich

Millionen Menschen nutzen Discount-Apps in Supermärkten und Discountern. Allerdings ist die Lidl-App nicht kostenlos – Verbraucherschützer ziehen vor den Bundesgerichtshof.

Kassel – Der Rechtsstreit um die beliebte App „Lidl Plus“ geht in die höchste Instanz. Nach der Niederlage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart will der Verbraucherzentrale Bundesverband nun Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Die Entscheidung sei bereits gefallen, sagte eine Sprecherin des Verbandes. Es ist jedoch noch nicht klar, wann genau die Berufung eingereicht wird.

Ein Smartphone mit der Aufschrift „Lidl-Plus“ und dem Discounter-Symbol dahinter
Millionen Menschen nutzen Discount-Apps in Supermärkten und Discountern. Allerdings ist die Lidl-App nicht kostenlos – Verbraucherschützer ziehen vor den Bundesgerichtshof. (Symbolisches Bild) © picture Alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Mehr als 100 Millionen Kunden weltweit nutzen die digitale Rabattkarte des Discounters, um von Rabatten, Coupons und Sonderangeboten zu profitieren. Doch genau hier liegt der Kern des Streits: Verbraucherschützer reichten im April eine einstweilige Verfügung gegen die App ein. Sie argumentieren damit, dass ihre Nutzung entgegen den Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht kostenlos sei. Zwar müssten die Kunden kein Geld bezahlen, sie würden aber mit ihren persönlichen Daten bezahlen.

Die Klage gegen Lidl-App wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied Ende September anders und wies die Klage als unbegründet ab. Nach Ansicht des Verbrauchersenats ist unter einem Preis ein zu zahlender Geldbetrag und nicht eine sonstige Gegenleistung zu verstehen. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, dass Lidl bei der Registrierung keinen Gesamtpreis angibt. Auch die Beschreibung der App-Nutzung als „kostenlos“ in den Teilnahmebedingungen sei nicht irreführend, urteilten die Richter.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Stuttgarter Richter jedoch die Berufung zu. Die Verbraucherschützer bezeichnen das Verfahren als Pilotfall und wollen nun die Frage des Bezahlens mit Daten höchstrichterlich klären lassen. Der Discounter selbst äußerte sich zuletzt nicht zu den laufenden Gerichtsverfahren. Verbraucherschützer haben auch immer wieder die Bonus-Apps anderer Supermärkte und Discounter kritisiert. (Quelle: dpa, Verbraucherzentrale, Oberlandesgericht Stuttgart) (ca)

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