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Verbraucherzentrale siegt gegen Amazon: Prime-Preiserhöhung war unzulässig – Rückerstattung möglich

Emma by Emma
November 9, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Verbraucherzentrale siegt gegen Amazon: Prime-Preiserhöhung war unzulässig – Rückerstattung möglich

Die umstrittene Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 war rechtswidrig. Dies hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden und damit ein früheres Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25) bestätigt. Die Richter kamen letztlich zu dem Schluss, dass die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel gegen deutsches Zivilrecht verstößt, weil sie dem Unternehmen die Möglichkeit einräumt, die Preise für laufende Verträge einseitig und ohne transparente Kriterien zu erhöhen – ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen.

In zweiter Instanz hat das US-Unternehmen bereits verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Amazon sagt, es prüfe „gründlich“, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wie das Unternehmen erklärt, hat es „Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen des Prime-Mitgliedsbeitrags informiert. Kunden haben stets das Recht, ihre Prime-Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen, und wir haben in unserer Kommunikation wiederholt klar darüber informiert.“ Doch das sah das Gericht anders.

Langjähriger Streit um Preiserhöhungen

Im Sommer 2022 informierte Amazon Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland über eine bevorstehende Preiserhöhung zum 15. September 2022. Damals begründete das Unternehmen den Schritt mit „allgemeinen und erheblichen Kostenänderungen aufgrund der Inflation“. Die monatliche Gebühr für das Prime-Abo stieg dann von 7,99 auf 8,99 Euro, das Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro – ein Plus von rund 30 Prozent.

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Prime-Kunden erhielten weiterhin Leistungen wie kostenlosen Schnellversand, Musik- und Video-Streaming sowie Cloud-Speicher, mussten aber deutlich tiefer in die Tasche greifen. Viele Verbraucher empfanden die Erhöhung als intransparent, da sie automatisch und ohne Zustimmung wirksam wurde.

Tatsächlich ist genau dies ein Thema, das immer wieder für verbraucherrechtliche Auseinandersetzungen sorgt und mittlerweile auch Banken und Versicherungen dazu zwingt, Änderungen nicht nur anzukündigen, sondern auch eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) jedenfalls sah im Vorgehen von Amazon einen klaren Rechtsverstoß und reichte 2022 Klage dagegen ein.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, dass die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam sei. Es räumt dem Konzern einseitig das Recht ein, die Preise nach Belieben zu ändern, ohne dass die Kunden über die Grundlage oder Grenzen solcher Änderungen informiert werden. Das Gericht führt aus, dass eine solche Vorgehensweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben im Vertragsrecht unvereinbar sei.

Die Verbraucherzentrale sieht sich hier bestätigt und wertet die Entscheidung als „ein wichtiges Signal für Verbraucher“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen die Preise für laufende Verträge nicht beliebig anpassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass sich Kunden auf faire und transparente Vertragsbedingungen verlassen können.“

Sind nun Rückzahlungen für Kunden fällig?

Nach dem Urteil können betroffene Prime-Mitglieder die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge von Amazon verlangen. Auch die Verbraucherzentrale NRW plant, eine Sammelklage einzureichen, um die Rückzahlungen gebündelt durchzusetzen. Eine Eintragung in das Klageregister ist derzeit nicht möglich, Interessenten können sich aber über den Newsletter der Verbraucherzentrale informieren.

In Österreich war eine ähnliche Preiserhöhung bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nach einer Klage der Bundesarbeitskammer (AK) stimmte Amazon einem Vergleich zu und versprach, betroffene Prime-Abonnenten zu entschädigen. Je nach Vertragslaufzeit könnten Kunden bis zu 36,50 Euro zurückbekommen – allerdings nur auf Anfrage. Eine solche Entschädigung steht in Deutschland noch aus. Sollte das OLG-Urteil rechtskräftig werden, könnte auch hierzulande eine Rückzahlung in Millionenhöhe fällig werden.

Mit der Entscheidung aus Düsseldorf ist nun klar, dass auch große Plattformen wie Amazon den Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen. Wie es weitergeht, hängt nun davon ab, ob Amazon tatsächlich Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegt. Sollte dieser das Urteil bestätigen, könnte dies weitreichende Folgen für die gesamte Abonnementbranche haben und für viele Unternehmen ähnliche Auswirkungen haben wie ein ähnliches Urteil in der Finanzbranche.

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