Millionen Nutzer betroffen
Darum geht es in der Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta
10. Oktober 2025 – 10:40 UhrLesezeit: 2 Minuten

Die Verbraucherzentrale wirft der Facebook-Gruppe Datenschutzverstöße vor. Mit dem Fall befasst sich nun das Hamburger Oberlandesgericht. Die Verletzten könnten profitieren.
Nachdem vor mehr als sechs Jahren Millionen Daten von Facebook gestohlen wurden, beschäftigt sich an diesem Freitag das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will mit einer Musterfeststellungsklage dafür sorgen, dass Betroffene einfacher als bisher Schadensersatz gegen den internationalen Facebook-Mutterkonzern Meta in Irland geltend machen können.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat Meta mit der Ermöglichung des Datendiebstahls gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Das Unternehmen schützte die Benutzer nur unzureichend und informierte sie über das Leck. Die Verbraucherzentrale plädiert dafür, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgerufen wurden, desto höher müsste die Vergütung ausfallen.
Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW-Abgasskandal, wurden vom Gesetzgeber im November 2018 eingeführt. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, im Namen von Geschädigten zu klagen. Wenn die Klage Erfolg hat, können sich Verbraucher auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa wenn ein Vergleich zustande kommt.
Der Vorfall ereignete sich schon vor Jahren: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Dark Web verbreitet. Laut Verbraucherzentralen sollen rund sechs Millionen Menschen in Deutschland betroffen sein.
Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile im sozialen Netzwerk je nach Einstellung über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden Benutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 erhoben.
Nach einer Prüfung verhängte die zuständige irische Datenschutzbehörde im Jahr 2022 ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. Gegen Meta gab es in Deutschland tausende Klagen, in den Vorinstanzen gewann das Unternehmen viele Verfahren.
Lange Zeit war umstritten, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadensersatz verlangen könnten. Im November letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass der Nachweis, zu den Opfern eines Datendiebstahls zu gehören, ausreichend sei.
Bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Wer eine Klage einreichen möchte, kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz seine Daten zur Eintragung in das Sammelklageregister eingeben.
Eine nachträgliche Anmeldung ist bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können bei der Verbraucherzentrale online prüfen, ob sie von der Datenpanne betroffen sind.
Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen befassen werde. Das Hanseatische Oberlandesgericht diskutiere nach eigenen Angaben, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei.
Wie lange die Verhandlungen dauern werden, lässt sich nicht vorhersagen. Mit einer Entscheidung am Ende der Sitzung am Freitag ist jedenfalls nicht zu rechnen. Ein gesonderter Ankündigungstermin sollte bekannt gegeben werden. Die Anhörung ist öffentlich.