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Verbraucherschützer begrüßen die geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes am Freitag
Wärmepumpe an einem Haus
© AFP
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch den Bundestag am Freitag begrüßt. „Es ist richtig, endlich Planungssicherheit für private Haushalte bei der Anschaffung neuer klimafreundlicher Heizsysteme zu schaffen“, sagte vzbv-Chefin Ramona Pop dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). Gleichzeitig forderte sie, zu einem späteren Zeitpunkt Nachbesserungen vorzunehmen, um versteckte Kostenfallen zu beseitigen.
Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor der Sommerpause sei „leider sehr unsachlich“ verlaufen, kritisierte Pop. Viele Verbraucher sind deswegen mittlerweile verunsichert. „Die sinkende Zahl der Förderanträge zeigt, dass viele Privathaushalte ihre Entscheidung für den Austausch ihrer Heizungsanlage hinauszögern.“
Zugleich warnte Pop vor nachträglichen Gesetzesverbesserungen: „Aus Verbrauchersicht wird es weiterhin Kritik am GEG geben, etwa weil bestimmte neue Heizsysteme, etwa Wasserstoffheizungen, mit Kostenfallen drohen.“ sagte Deutschlands oberster Verbraucherschützer dem RND. Sie hält es daher für „sinnvoll, das Gebäudeenergiegesetz in naher Zukunft noch einmal zu überprüfen und dann Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden neu zu regeln“.
Vor allem aber gelte es nun neben der Verabschiedung des Gesetzes, zügig über die angekündigte Bundesförderung für effiziente Gebäude zu entscheiden und für eine ausreichende finanzielle Unterstützung der Verbraucher zu sorgen, sagte Pop.
Der Bundestag hat die Schlussabstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ampelfraktionen stimmten am Dienstag gegen den Widerstand von Union, AfD und verließen die Beratungen zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche. Oppositionsabgeordnete kritisieren den Schritt scharf.
Das GEG schreibt vor, dass künftig mindestens 65 Prozent neu installierter Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was mit klassischen Öl- und Gasheizungen nicht möglich ist. Ab 2024 gelten diese Anforderungen zunächst nur noch für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude sollten die Kommunen zunächst Wärmepläne vorlegen.
Die Ampelfraktionen wollten dieses im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits deutlich modifizierte Gesetz kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vereitelte das Bundesverfassungsgericht den Plan, da für die Diskussion des Textes mehr Zeit benötigt werde.
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