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Verbraucher zahlen bis zu 8.000 Euro

Emma by Emma
Oktober 20, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Verbraucher zahlen bis zu 8.000 Euro

Untersuchungen der Verbraucherzentrale NRW zeigen, dass Baden-Württemberg keine Ausnahme bildet. Sie befragte alle 115 Gasverteilernetzbetreiber im Land nach den Kosten für die Stilllegung bzw. den Abbau von Gasanschlüssen. Das Ergebnis ist eindeutig: Für zwei Drittel der Netzbetreiber ist die Abschaltung für Kunden kostenlos, während das verbleibende Drittel durchschnittlich 930 Euro verlangt – und damit mehr als in Baden-Württemberg.

Und auch in NRW ist der Abbau teuer: Laut Verbraucherzentralen verlangte „der teuerste Netzbetreiber zwischen 3.000 und 6.000 Euro“. Dies ist jedoch nur einer. Zwei kosten zwischen 1.547 und 2.269 Euro. Im Allgemeinen liegt der Durchschnittspreis jedoch bei rund 1.750 Euro. Zumindest für diejenigen, die ihre Kosten offengelegt haben. „Fünf Netzbetreiber gaben an, dass die Preise für den Rückbau individuell berechnet werden. Zahlen und eine Größenordnung nannten sie nicht“, heißt es im Ergebnispapier. Fast ebenso viele Netzbetreiber reagierten überhaupt nicht.

Den Verbraucherschützern fiel auch auf, dass die Netzbetreiber die Kosten unterschiedlich abrechnen: Manche geben sie nach eigenen Angaben direkt an die Anschlussnutzer weiter, andere wiederum geben sie an alle ihre Gaskunden weiter, heißt es im Ergebnispapier. Es gibt auch Netzbetreiber, die die Kosten aufteilen: Ein Teil wird individuell abgerechnet, der Rest wird gleichmäßig auf alle Netzkunden aufgeteilt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärte gegenüber Correctiv und SWR, es prüfe, „ob Anpassungen der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich sind – insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch und unangemessen hohen Preisen“.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale NRW, fordert eine gesetzliche Regelung, die den Umgang der Netzbetreiber mit nicht mehr benötigten Gasanschlüssen vereinheitlicht. Ob sie also stillgelegt und später wieder genutzt werden können, ob sie komplett stillgelegt werden müssen oder ob ein Rückbau nötig ist. Ihm zufolge ist es für Verbraucher auch wichtig, dass es einheitliche Bedingungen und Verfahren gibt, damit Verbraucher wissen, was sie erwartet.

Ähnlich sieht es auch Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seiner Meinung nach hat es der Gesetzgeber bislang versäumt, die Stilllegung bzw. den Abbau einzelner Gasanschlüsse rechtssicher zu regeln. Beides „sind wirtschaftliche Entscheidungen, die den Unternehmen zuzurechnen sind. Dementsprechend müssen sie die Kosten tragen“, fordert er. Seiner Meinung nach sollten die Kosten nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Fazit: Da alte Gasheizungen nach und nach abgebaut werden müssen, sollten sich Hausbesitzer jetzt darüber im Klaren sein, dass nicht nur die neue Heizungsanlage, sondern auch die Stilllegung bzw. der Rückbau des Anschlusses Kosten verursachen. Wie hoch diese sein werden und ob sie zu einem späteren Zeitpunkt gedeckelt werden, ist nicht abschließend geklärt. Dennoch empfehlen Experten angesichts steigender CO2- und Erdgaspreise sowie des ab 2045 geltenden Verbots von Gasheizungen, schon jetzt über Alternativen nachzudenken und so mögliche staatliche Förderungen zu nutzen.

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