Aufguss mit Verdruss in der Damensauna? Seit 1. November ist es durch das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Deutschland möglich, sein Geschlecht einmal im Jahr einfach mit einer Erklärung am Standesamt zu ändern. Das kann zu Diskussionen beim Zutritt der Damensauna führen, weshalb der deutsche Saunabund nun einen Leitfaden zum „Eintritt in geschlechtsspezifische Bereiche“ veröffentlicht hat.
Der Saunabund ist laut eigenen Angaben der weltgrößte Verband der Branche und stellt aus seiner Sicht klar, dass das „Selbstbestimmungsgesetz“ nichts am „Zutrittsrecht in geschlechtsspezifische Bereiche“ ändert. „Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend“, heißt es in dem Leitfaden.
Vom Hausrecht Gebrauch machen
Der Saunabund empfiehlt seinen Mitgliedern im Zweifel eine „Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes an der Kasse“. Im Zweifel sei der Gast darauf hinzuweisen, „dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist“. Wenn erst in der der Sauna aufkommt, dass „ein unberechtigter Zutritt“ erfolgt ist, sollten Unternehmen vom Hausrecht Gebrauch machen und dieses notfalls mit Hilfe der Polizei durchsetzen.
„Der Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird er aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert“, wird empfohlen.