
Ärger über verspätete Briefe, verbeulte Pakete oder dauerhaft geschlossene Filialen? Jetzt können Kunden ihrem Ärger über ihren Postzusteller Luft machen – direkt bei der Bundesnetzagentur.
Seit dem 8. Oktober ist die „Mängelmeldestelle“ freigeschaltet. Über das neu geschaffene Internetportal können Verbraucher Probleme mit der Post melden. „Dabei kann es sich um Schwierigkeiten bei der Zustellung von Briefen und Paketen oder bei der Versorgung von Filialen und Postämtern handeln“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur.
Reichen Sie Beschwerden digital ein
In nur wenigen Schritten wählen Nutzer aus, ob es sich um Briefe, Pakete oder Zeitschriften handelt – und beschreiben, was genau schiefläuft. Die Behörde will die gemeldeten Beschwerden regelmäßig auswerten und veröffentlichen. „Der Postmängeldetektor hilft uns, schwerwiegende, anhaltende oder wiederholte Unregelmäßigkeiten in der Postversorgung schneller zu erkennen“, sagte Behördenpräsident Klaus Müller.
Im ersten Halbjahr 2025 gab es 22.981 Beschwerden über Postdienstleister. Das sind 13 Prozent mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres und ein neuer Rekord. 89 Prozent der Kritik richten sich gegen die Post und den dazugehörigen Paketdienst DHL – die allerdings auch für den Großteil der Zustellungen verantwortlich sind. Im Jahr 2024 transportierte das Unternehmen in Deutschland 12,2 Milliarden Briefe und 1,8 Milliarden Pakete.
Das Postrecht macht es möglich
Nach Angaben der Bundesnetzagentur erfüllt das neue Portal die gesetzlichen Anforderungen aus dem kürzlich erneuerten Postgesetz. Es bietet „einen einfachen Zugang zur Meldung von Mängeln in der gesetzlich geforderten Qualität und umfassenden Versorgung mit Postdienstleistungen“.
Beschwerden sind an die Post zu richten
Wichtig: Das Portal der Bundesnetzagentur zählt nur Beschwerden und übt im Ernstfall Druck auf die Post oder ihre Konkurrenten aus; Unzufriedenen Kunden hilft es nur bedingt. Wer Ansprüche wegen verlorener oder beschädigter Sendungen hat, muss sich weiterhin direkt an den jeweiligen Postdienstleister wenden. Die Bundesnetzagentur greift in solchen Fällen nicht ein.
Bei besonderen Streitigkeiten kann jedoch die Postschlichtungsstelle der Netzagentur zwischen Kunden und Postunternehmen vermitteln, um eine gütliche Einigung zu erzielen.