Der Vater des Hanauer Attentäters wurde unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Er muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Zu Beginn des Prozesses musste er von Beamten in den Gerichtssaal getragen werden.
Das Gericht in Hanau (Archivfoto)
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Der Vater des Hanauer Angreifers wurde am Donnerstagmorgen vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt – das sind insgesamt 21.600 Euro.
Hans-Gerd R. wurde wegen Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Die Urteilsbegründung läuft noch.
Im Rahmen des Plädoyers am Montag forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für den 77-Jährigen, die Nebenklage forderte eine Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte wurde vor Gericht getragen
Der Prozess begann Mitte September mit Verzögerung: Zur ersten Verhandlung erschien der Angeklagte gar nicht, zur zweiten Verhandlung musste Hans-Gerd R. von der Polizei zum Gericht gefahren und in den Gerichtssaal getragen werden.
Die Beamten mussten sich daraufhin über die Terrasse Zutritt zum Haus verschaffen, da der Angeklagte die Tür nicht geöffnet hatte. Er argumentierte, er habe Herzprobleme und es wurde ein Krankenwagen gerufen – doch der Angeklagte lehnte eine Behandlung ab. Später sah er sich die Verhandlung am Boden liegend an.
Gesetze zwischen 2021 und 2023
Am 19. Februar 2020 erschoss sein Sohn aus rassistischen Gründen neun Menschen und tötete anschließend seine Mutter und sich selbst.
Für den Prozess gegen Hans-Gerd R. wurden drei Anklagepunkte und sechs Strafbefehle zusammengeführt, darunter Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Volksverhetzung, Störung der öffentlichen Ordnung und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Den Angaben zufolge erstrecken sich die mutmaßlichen Tatzeiträume vom 13. Januar 2021 bis zum 10. Juli 2023.
Bei einer Beleidigung handelt es sich um einen Brief, in dem Hans-Gerd R. das Sondereinsatzkommando Frankfurt, das in der Nacht zum 20. Februar 2020 in Hanau stationiert war, als „terroristische Einheit“ bezeichnet.
Mehrmals zu Geldstrafen verurteilt
Der Vater des Hanauer Attentäters wurde in der Vergangenheit mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Hans-Gerd R. hatte sich nicht an die Anordnung gehalten, sich nicht den Häusern zu nähern, in denen die Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau lebten. Er soll sie mehrfach provoziert und beleidigt haben.
Trotz eines Annäherungsverbots wandte er sich an die Mutter eines der Anschlagsopfer. Außerdem bedrohte er Überlebende und beleidigte Opfer und Teilnehmer einer Demonstration rassistisch. Zwischenzeitlich wurde auch er in Polizeigewahrsam genommen.
Quelle: hessenschau.de mit Material von Heiko Schneider (hr)