Hanau (dpa). Der Vater des Hanauer Attentäters wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und anderer Straftaten zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Hanau sprach den 77-Jährigen im Sammelverfahren in zahlreichen Fällen schuldig. Der Fall wird nun höchstwahrscheinlich bei der nächsten Instanz landen; Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage, die einen Angehörigen eines Angriffsopfers vertritt, kündigten an, Berufung einlegen zu wollen.
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Der 77-Jährige fehlte bei der Urteilsverkündung. Wie an fast allen Verhandlungstagen blieb er auch am Donnerstag dem Verfahren fern. Er erschien nur einmal vor Gericht: Der Richter ließ ihn am zweiten Verhandlungstag der Polizei vorführen, um die Anklage zu verlesen. Der Angeklagte verbrachte die Sitzung stundenlang auf dem Boden liegend. Der Prozess wurde ohne ihn fortgesetzt.
Große öffentliche Aufmerksamkeit
Das Urteil des Amtsgerichts fiel etwas niedriger aus als der Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Nebenkläger, der einen in der Nähe des Angeklagten wohnenden Angehörigen eines Opfers vertritt, hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert.
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Das Urteil markiert das Ende eines Prozesses, der nach den Worten von Clementine Englert große öffentliche Aufmerksamkeit erregte und „nicht alltäglich“ war. Nach eigenen Angaben verlor der Pflichtverteidiger den Kontakt zum Angeklagten und wollte sein Mandat niederlegen, musste laut Gerichtsbeschluss aber weiterhin seinen Aufgaben nachgehen.
„Zweifellos rassistisch“
Die 77-Jährige sei „zweifellos rassistisch“ gewesen, erklärte die Richterin in ihrem Urteil. Er habe die Menschenwürde von Migranten „böswillig missachtet“. Der Mann wurde außerdem bestraft, weil er sich trotz des Verbots wiederholt an einen in seiner Nähe wohnenden Verwandten eines Anschlagsopfers gewandt hatte. Er beleidigte immer wieder Menschen mit Migrationshintergrund und auch den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD).
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bescheinigt, dass der Mann Anzeichen für Unruhestifter aufwies, aber die volle Verantwortung trug. Der 77-Jährige leide an zwei Wahnstörungen, seine Fähigkeit zu verstehen und zu kontrollieren sei jedoch in allen seinen Handlungen vorhanden, erklärte der Richter. Im Gegensatz zu seinem Sohn gibt es keine Schizophrenie.
Entscheidung gegen Inhaftierung
Der Richter entschied sich für eine „schmerzhafte Geldstrafe“, aber gegen eine Gefängnisstrafe. Den Mann wegzusperren wäre praktisch, aber nicht angemessen. Er sei nicht gewalttätig gewesen, sagte sie. Der 77-Jährige wird wahrscheinlich nicht aufhören, was er tut. Das sei aber „etwas, was die Gesellschaft aushalten muss“.
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Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, erschoss am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven und tötete anschließend seine Mutter und sich selbst.
Der 77-Jährige wurde bereits zweimal verurteilt und zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt. Da er nicht zahlte, kassierte die Staatsanwaltschaft das Geld durch Zwangsvollstreckung.
© dpa-infocom, dpa:241031-930-275484/1
OP
https://www.op-marburg.de/hessen/vater-des-hanauer-attentaeters-zu-geldstrafe-verurteilt-OMTCK24XIAFCGHNQZQUFXK5BIE.html